Baden-Württembergs ehemaliger Ministerpräsident Stefan Mappus profitiert vom Datenschutz: seine E-Mails bleiben vorläufig unter Verschluss. Selbst die Richter finden das unbefriedigend, kommentiert Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Nein, überraschend kommt der Teilerfolg für Stefan Mappus nicht. Schon in der Verhandlung über die Mails des früheren Ministerpräsidenten hatte der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs angedeutet, dass er womöglich eine „unbefriedigende“ Entscheidung treffen müsse. Die Vorgaben für die Speicherung von Daten seien nun einmal äußerst rigide. Genau davon profitiert Mappus nun: Da seine Mails im Herbst 2010 nur wegen technischer Probleme gespeichert wurden, darf Grün-Rot sie heute, da diese längst behoben sind, nicht mehr auswerten.

 

Unbefriedigend ist dieses Urteil des VGH in der Tat. Manches spricht dafür, dass nun auch Dinge gelöscht werden müssen, die eigentlich in die Akten gehört hätten – etwa zum EnBW-Deal, dessen Aufarbeitung indes recht weit fortgeschritten ist. Zumindest zum Polizeieinsatz im Schlossgarten aber geht nichts verloren: die einschlägigen Mails liegen bereits bei der Justiz und beim Untersuchungsausschuss des Landtags. Und der Nachwelt bleibt Mappus’ elektronische Korrespondenz auch erhalten. Vergeblich wehrte er sich dagegen, dass sie dem Landesarchiv angeboten werden muss – wo sie für die Öffentlichkeit freilich erst nach vielen Jahren zugänglich wird. So bekommt der Kurzzeitpremier immerhin seinen ganz besonderen Platz in der Landesgeschichte.