Der Auftritt des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus im Landtag habe gezeigt, dass ihn das Urteil des Parlaments nicht mehr interessiert. Bei der Aufarbeitung des EnBW-Deals ist deshalb vor allem die Justiz gefragt, meint Andreas Müller in seinem Kommentar.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - In einem Punkt hat Stefan Mappus fraglos Recht: die gleichzeitige Aufarbeitung seines EnBW-Deals durch den Landtag und die Justiz wirft erhebliche Probleme auf. Wenn die eigentlich internen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durch den Untersuchungsausschuss in Teilen gleichsam öffentlich ablaufen, dann muss der Ex-Ministerpräsident seine Sicht der Dinge ebenso öffentlich darlegen können; das ist ein Gebot der Fairness.

 

Am Freitag hatte Mappus die Gelegenheit dazu – und er hat sie auf bemerkenswerte Weise genutzt. Sein Auftritt, noch mehr der seines Rechtsbeistands, zeigten mehrerlei: Auf das Urteil des Parlaments, auch seiner eigenen Parteifreunde, legt Mappus offenbar nicht mehr viel Wert. Den Ausschuss hat er in einer Weise vorgeführt, die sich die Abgeordneten nie hätten gefallen lassen dürfen. Schließlich gehört die Untersuchung politischen Handelns zu ihren wichtigsten Rechten.

Zentral für den Ex-Regierungschef ist inzwischen das Urteil der Justiz. Sie war der eigentliche Adressat der Ausführungen seines Verteidigers. In der Öffentlichkeit mag er damit ein paar Punkte gesammelt haben. Wie stichhaltig die Argumente sind, mit denen er jeden Vorwurf wegen des Milliardengeschäfts von sich weist, können letztlich aber nur Staatsanwaltschaft und Gerichte beurteilen. Der bisherige Stand der Ermittlungen scheint Mappus, entgegen seiner zur Schau gestellten Selbstsicherheit, durchaus nervös zu machen.

Mappus wirft seinen Rechtsberatern plötzlich Fehler vor

Dafür spricht auch ein interessanter Strategiewechsel, der am Freitag sichtbar wurde: Bisher hatte er seine Rechtsberater beim EnBW-Deal in den höchsten Tönen gelobt. Nun wirft er ihnen schwere Fehler vor – auch, weil sie ihn nicht gewarnt hätten, dass die Art und Weise der Preisfindung angreifbar sein könnte. Dass er die Anwälte auf Schadenersatz verklagt, soll das noch unterstreichen.

Die Klage gegen die Kanzlei ist sein gutes Recht, ebenso wie jene gegen den Landtag, mit der er ein Fragerecht erzwingen will; doch die Klärung wird dauern. Der Untersuchungsausschuss stößt derweil erkennbar an seine Grenzen. Es wird Zeit, dass er seine – überaus verdienstvolle und ergiebige – Arbeit geordnet beendet und alles weitere der Justiz überlässt. Der nächste Ausschuss, der sich mit Stefan Mappus’ Rolle beim Polizeieinsatz im Schlossgarten beschäftigen wird, wartet schon.