Der Ausschuss zum EnBW-Deal tut gut daran, den Ex-Minister Ulrich Goll zu den merkwürdigen Vorgängen zu befragen. Ein Kommentar.
Stuttgart - Das Vertrauen vieler Bürger in die Justiz ist durch den Umgang mit Themen wie dem EnBW-Deal und Stuttgart 21 ohnehin angekratzt. Es fällt ihnen schwer zu verstehen, warum die Staatsanwaltschaft bei Stefan Mappus’ Hasardeurspiel mit Steuermilliarden partout keinen Ansatzpunkt zum Ermitteln sehen will, gegen Bahnhofsgegner aber auch wegen Lappalien unerbittlich vorgeht. Nicht nur juristische Laien, auch Juristen haben damit durchaus ihre Mühe.
Nicht gerade vertrauensfördernd sind auch die nun bekannt gewordenen Vorgänge um eine Anzeige wegen Mappus’ Aktiencoup. Es mag ja sein, dass der damalige Justizminister Ulrich Goll (FDP) das Recht hatte, über sein Ressort den Namen eines Anwaltes zu erfragen, der die Staatsanwaltschaft zum Handeln ermuntert hatte. Aber wozu? Für eine Einschätzung des strafrechtlichen Risikos, um die es ihm gegangen sein will, tat der Name wenig zur Sache. Vollends ins Zwielicht gerät der Liberale dadurch, dass der von ihm recherchierte Anwalt wenig später von zwei Kollegen angesprochen wurde. Dass Goll mit dem zuständigen Ministerialen auch noch erörtert hatte, ob eine Weitergabe des Namens zulässig sei, vervollständigt das schiefe Bild.
Der Ausschuss zum EnBW-Deal tut gut daran, den Ex-Minister – und wohl auch Mappus – zu diesen merkwürdigen Vorgängen zu befragen. Aber auch die Staatsanwaltschaft sollte darüber nicht zur Tagesordnung übergehen. Ihre Begründung, warum es keiner Aufklärung bedürfe, hat sich soeben als nicht tragfähig erwiesen.