Sportler haben ebenso wie alle anderen Bürger ein Recht auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte, argumentiert der Berliner Büroleiter der StZ, Armin Käfer – und fragt: Was geht es die Öffentlichkeit an, mit wem eine Athletin liiert ist?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin – Heinrich Böll hatte eben den Nobelpreis für Literatur erhalten, als er mit einer provokanten Erzählung die Nation erregte. Sie beschrieb, wie eine bis dahin unbescholtene junge Frau wegen ihrer Freundschaft zu einem Straftäter Opfer einer verunglimpfenden Berichterstattung in der Boulevardpresse wird. „Die verlorene Ehre der Katharina Blum“ hieß das Buch. Daran fühlt sich der SPD-Politiker Sebastian Edathy, Vorsitzender des Neonazi-Untersuchungsausschusses, in diesen Tagen erinnert. Er spielt damit auf den Fall der Sportlerin Nadja Drygalla an.

 

Der Vergleich ist überzogen. Schließlich ging es Böll vor allem um die Frage, „wie Gewalt entstehen und wohin sie führen kann“. Hier stehen andere Fragen im Vordergrund: Darf die Freundin eines Rechtsradikalen Deutschland bei den Olympischen Spielen repräsentieren? Müssen Spitzensportler sich dafür rechtfertigen, wen sie lieben und was sie denken? Müssen sie künftig ein Bekenntnis gegen Extremismus ablegen, um staatliche Fördermittel zu bekommen? Letztlich geht es aber auch um Sippenhaft, um Diskriminierung, um vorschnelle Urteile, um die Grenzen von Privatheit, persönlicher Verantwortung und öffentlicher Neugier – Themen, die in Bölls Buch durchaus eine Rolle spielen.

Der Athletin ist nichts vorzuwerfen

Vor einer Woche konnten auch Sportbegeisterte mit dem Namen Nadja Drygalla wenig anfangen. Sie war eine der vielen Unbekannten unter den 392 deutschen Olympioniken. Kaum einer interessierte sich für ihren Anteil am Fortkommen des Frauen-Achters. Inzwischen wissen wir über Details ihres Privatlebens Bescheid, kennen die Vita ihres Freundes. Dessen Internet-Botschaften liefern Stoff für Schlagzeilen.

Natürlich haben Leute, die ihre Mitmenschen nach Hautfarbe, Nationalität und Religion in Freund und Feind unterteilen, nichts zu suchen bei einem Festival, das sich die Völkerverständigung auf die Fahnen geschrieben hat. Nadja Drygalla trug in London ein Trikot mit der Aufschrift: „Dein Name für Deutschland“. Was genau sollte sie für diese Mission disqualifizieren? Ihr ist nach bisherigen Erkenntnissen nichts vorzuwerfen, was im polizeilichen Führungszeugnis oder im Verfassungsschutzbericht stehen könnte.

Auch Sportler haben Persönlichkeitsrechte

Eine Gefahr für die Demokratie scheint nicht von ihr auszugehen. Sie hat nur den falschen Freund. Er war bis vor Kurzem noch NPD-Mitglied – in Rostock ein ebenso polizei- wie stadtbekannter Neonazi. Man könnte der Sportlerin unterstellen, dass eine intime Liaison mit einem überzeugten Rechtsradikalen unter Umständen nicht ohne Einfluss auf die eigene Weltanschauung bleibt. Dafür gibt es bisher jedoch nicht das geringste Indiz. Im Gegenteil, es könnte umgekehrt so gewesen sein, dass Drygalla ihren Lebensgefährten zum Rückzug aus der rechten Szene bewogen hat.

Auch Athleten haben Persönlichkeitsrechte. Dies gilt für ihre eigenen Überzeugungen, die im Falle von Drygalla nicht verfassungswidrig sind. Und es gilt umso mehr für die Personen, mit denen sie Umgang pflegen. Wenn die Ruderin aus Rostock nicht erst 23 wäre, könnte sie sich an Stasizeiten erinnert fühlen. Zum Repertoire des DDR-Geheimdienstes zählten Vorhaltungen, die nicht den eigentlichen Zielpersonen galten, sondern deren Verwandten, Freunden und Bekannten. In Rechtsstaaten ist Sippenhaft verpönt.

Nun genießen viele Spitzensportler das Privileg einer Anstellung bei der Polizei oder in einer Sportförderkompanie der Bundeswehr. Der Staat kommt für ihren Unterhalt auf. Sofern Athleten Beamte werden, verpflichtet sie ihr Diensteid, für den demokratischen Rechtsstaat einzustehen. Im Übrigen war die Sportförderung bisher nicht an eine persönliche Gesinnung gebunden. Das sollte auch so bleiben. Die Debatte über den Fall Drygalla weist hysterische Züge auf. Hexenjagd ist jedoch keine olympische Disziplin.