Das Urteil im Fall des Ex-Landtagsdirektors Lochmann ist eine weitere juristische Schlappe für Stächele, schreibt StZ-Autor Reiner Ruf.

Stuttgart - Schon wieder eine juristische Schlappe für Willi Stächele. Nach dem Staatsgerichtshof, der dem ehemaligen Finanzminister Stächele einen Verfassungsbruch beim EnBW-Deal attestierte, hat nun das Verwaltungsgericht Stuttgart dem früheren Parlamentspräsidenten Stächele die rechtswidrige Zurruhesetzung des Landtagsdirektors Lochmann bescheinigt. Ist da ein notorischer Rechtsbrecher am Werk?

 

Nein, so einfach verhält es sich im Fall Lochmann nicht. Der geschasste Landtagsdirektor steht im Rang eines Ministerialdirektors. Nach Landesrecht zählen Ministerialdirektoren zu den politischen Beamten; das Risiko des vorzeitigen Jobverlusts ist im Gehalt eingerechnet. Eine Trennlinie zwischen Regierung und Parlament wird im Beamtenrecht nicht gezogen. Nun kann man zu der Meinung kommen, dass der Landtagsdirektor, weil überfraktionell tätig, kein politischer Beamter ist. In diesem Fall bedarf es aber einer gesetzlichen Klarstellung.

Das Verwaltungsgericht geht darauf jedoch gar nicht ein. Es gab der Klage Lochmanns statt, weil die Zurruhesetzung nicht schriftlich begründet wurde. Die Pointe des politischen Beamten liegt freilich darin, dass er begründungslos entlassen werden kann. So wurde es bisher gehalten. Der Verwaltungsgerichtshof als nächste Instanz sollte dies klären.