Reicht eine Selbstverpflichtung der betroffenen Minister? Nein. Ob und wann ein Kabinettsmitglied in ein Unternehmen wechseln darf, muss per Gesetz geregelt werden, meint Rainer Pörtner.

Politik/Baden-Württemberg: Rainer Pörtner (pö)

Stuttgart - Der Fall Ronald Pofalla hat die Frage aufgeworfen, ob ein Minister vor dem Wechsel in die Wirtschaft eine Auszeit nehmen sollte – also erstmal eine Pause einlegt, bevor er sein regierungsamtlich erworbenes Insiderwissen zu Gunsten eines Unternehmens einsetzt. Über das grundsätzliche Ja als Antwort herrscht inzwischen weitgehend Einigkeit, selbst Pofallas Parteifreunde aus CDU und CSU setzen sich für eine Übergangsphase ein. Nun debattieren sie mit ihrem sozialdemokratischen Koalitionspartner, ob die Frist sechs Monate oder – wie die SPD anregt – 18 Monate dauert. Eigentlich müsste zur Lösung des Konflikts ein Blick nach Brüssel genügen. Für EU-Kommissare gilt eine Karenzzeit von 18 Monaten. Was spricht dagegen, diese Regelung für deutsche Minister zu übernehmen? Eigentlich nichts.

 

Die Probleme fangen allerdings auch hier erst im Kleingedruckten richtig an. Soll die Karenzzeit immer gelten? Oder nur für den Wechsel in ein Tätigkeitsfeld, in dem der Politiker schon vorher aktiv war? Sind Wechsel in Privatunternehmen alle gleich zu bewerten – oder liegt der Fall anders, wenn es sich (wie bei Pofalla) um ein Unternehmen in Staatsbesitz handelt? Das alles muss wohl bedacht werden. Und es genügt keine schwammige Selbstverpflichtung von Kabinettsmitgliedern. Dies sollte klar, eindeutig und per Gesetz geregelt sein.