Das Bundesverwaltungsgericht hat im Streit um den Berlin-Brandenburger Flughafen gesprochen. Das Urteil wird weder den Lärmopfern, noch den Planern des Großprojekts gerecht, meint StZ-Redakteur Stefan Geiger.

Stuttgart - Das Bundesverwaltungsgericht hat ein großes Fass aufgemacht. Künftig müssen Anwohner sehr früh auch dann gegen den Neubau eines Flughafens klagen, wenn sie nach der aktuellen Planung vom Lärm überhaupt nicht betroffen sind. Tun sie es nicht, können sie später zwar noch um Schallschutzfenster feilschen, aber die Lage des Flughafens nicht mehr angreifen. Denn die Betreiber dürfen ihre Planungen ändern, ohne die Bürger neu zu beteiligen. In der Praxis sind nun oft Zehntausende, manchmal auch mehr als Hunderttausend Menschen zusätzlich zu einer Klage befugt – letztlich all jene, die in den zwei Halbkreisen vor und hinter den Start- und Landbahnen wohnen. Die Folge dieser Rechtsprechung wird eine neue Klageflut sein. Sie hilft niemandem, weder den Lärmopfern noch den Flughafenbetreibern. Den überforderten Richtern bringt sie massive zusätzliche Probleme.

 

Statt den Rechtsschutz ausufern zu lassen, hätte es nähergelegen, strengere Anforderungen an die Offenheit und Glaubwürdigkeit der Planer und Betreiber von Flughäfen zu stellen. Es ist mit Händen zu greifen, dass in Berlin-Schönefeld getrickst worden ist. Anwohner, die als Störenfriede galten, wurden bewusst darüber im Unklaren gelassen, was an Lärm auf sie zukommt. Das ist der Skandal. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihn hingenommen.