13 Jahre musste Harry Wörz warten. Doch trotz Freispruchs wird er nicht frei sein, meint StZ-Autorin Andrea Koch-Widmann.

Stuttgart - Harry Wörz ist rechtskräftig freigesprochen vom Vorwurf eines Mordversuchs an seiner Frau im April 1997. Endlich, möchte man sagen. Damit zieht der Bundesgerichtshof, der zum dritten Mal mit der Causa Wörz befasst ist, einen Schlussstrich und bestätigt den Freispruch des Mannheimer Landgerichts von 2009. Doch es ist ein bitterer Sieg für ihn.

Mehr als 13 Jahre seines Lebens war Harry Wörz gefangen in den Mühlen der Justiz. Seit seiner Verhaftung hatte er stets seine Unschuld beteuert. Doch der Installateur hatte in dem Geflecht der Beziehungstat im Pforzheimer Polizeimilieu keine Chance. Die Beamten hatten sich zu schnell auf Wörz festgelegt, den kurz in Verdacht geratenen Polizeikollegen vorschnell aussortiert.

Die Staatsanwaltschaft ließ sie gewähren, das Karlsruher Landgericht verurteilte Wörz zu elf Jahren Haft, der BGH winkte die Revision durch und bestätigte das Urteil. Einen ersten Freispruch im Jahr 2005 kassierte der BGH 2006. Jetzt also ist Wörz ein freier Mann. Tatsächlich frei wird er nicht sein. Dieser Kampf hat Spuren hinterlassen. Solange der wahre Täter nicht gefasst ist, wird Wörz keine Ruhe finden.