Das Eisenbahnbundesamt soll der Bahn aus der Stuttgart-21-Patsche helfen. Doch einfach wird das nicht. Ein Kommentar von Thomas Braun.      

Stuttgart - Der Beschluss der Mannheimer Verwaltungsrichter, einen vorläufigen Baustopp für die Verlegung der Rohrleitungen und das Grundwassermanagement zu verhängen, ist bemerkenswert. Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof damit nicht geurteilt, ob die von der Bahn beantragte und vom Eisenbahnbundesamt (Eba) genehmigte Planänderung inhaltlich rechtens war.

 

Doch das höchste Verwaltungsgericht des Landes hat eindeutig das Verfahren beanstandet, wie die Genehmigung der Anlagen zustande gekommen ist, deren Errichtung Stuttgart im vergangenen September den "Schwarzen Donnerstag" im Schlossgarten beschert hat.

Stuttgart-21-Befürworter werden diesen Gerichtsbeschluss als Lappalie abtun, Gegner des Bahnprojekts feiern ihn bereits als Sieg. Und die Bahn? Sie will so rasch wie möglich zur Tagesordnung übergehen, die Entscheidung per Antrag auf Sofortvollzug beim Eba aushebeln und dann schnellstmöglich weiterbauen. Verwaltungsrechtlich ist das ein durchaus üblicher und nicht zu beanstandender Vorgang - ob ein solches Handeln allerdings politisch klug ist, steht auf einem anderen Blatt.

Erneute Verzögerungen drohen

Unabhängig davon birgt der Spruch des Mannheimer Gerichts für den Konzern, der mit seinen milliardenschweren Plänen für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens unter enormem Zeitdruck steht, durchaus Unwägbarkeiten. Sollte das Eisenbahnbundesamt dem Antrag nicht stattgeben, drohen erneut Verzögerungen durch langwierige Planänderungsverfahren, die die Kosten für das Großprojekt weiter in die Höhe treiben könnten.

Bei der Bonner Aufsichtsbehörde der Bahn wird man es sich mit der Entscheidung nach der eindeutigen Rüge durch das Gericht wohl nicht einfach machen. Schließlich steht das Amt bei den Projektgegnern ohnehin im Verdacht, im Zweifel die Wünsche des Bauherrn ohne allzu großen Widerstand durchzuwinken. Gerade bei einem so umstrittenen und risikobehafteten Projekt wie Stuttgart 21 aber muss gelten: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.