Karlsruhe verlangt, dass der Bundestag besser über die Euro-Politik informiert wird. Es wird nun schwerer, deutsche Interessen durchzusetzen, kommentiert StZ-Redakteur Stefan Geiger.

Karlsruhe - In dem Ausmaß, in dem Europa erstarkt, verliert der Bundestag an Macht. Das Verfassungsgericht sieht es mit berechtigter Sorge. Die Richter haben deshalb die Informationsrechte des Parlaments in Sachen Europa noch einmal geweitet. Die Bundesregierung muss künftig vor und unmittelbar nach jedem, auch jedem informellen Treffen Auskunft über ihre Absichten und über jeden Zwischenstand geben. Es ist kaum möglich, in einem Europa, so wie es nun einmal geworden ist, also in einem Europa der Hinterzimmer-Mauscheleien, mit diesen Vorgaben die deutschen Interessen noch angemessen zu vertreten, gar durchzusetzen. Die Regierung wird große Probleme bekommen, nimmt sie das an der Realität gemessen fast schon absurd-weltfremde Urteil ernst.

 

Dem Bundestag andererseits hilft die Entscheidung nur begrenzt. Informiert sein heißt noch lange nicht, an der Entscheidungsfindung wirksam beteiligt zu sein. Abstimmen darf das Parlament auch künftig nur über das, was die Regierungen zuvor ausgehandelt haben, was in der Praxis nicht mehr verändert werden kann. Der Machtverlust des Bundestags, die mangelnde demokratische Legitimation der Europapolitik wird durch Informationen allein nicht ausgeglichen. Aber an diesen Kern kommt Karlsruhe nicht mehr heran. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.