Stuttgart - Eines muss man der geschrumpften SPD in Baden-Württemberg lassen. Mit dem Versuch, ein Volksbegehren für kostenfreie Kinderbetreuung ins Rollen zu bringen, hat sie der erstarrten Landespolitik wieder Leben eingehaucht. Der Blick schweift ab von einer grün-schwarzen Koalition, die im emotionalen Status fundamentalen Genervtseins in die Selbstblockade abzugleiten droht, er übergeht die sich lustvoll selbst zerlegende AfD und richtet sich auf Sozialdemokraten, die unter Führung ihres neuen Landeschefs Andreas Stoch wieder zu zucken beginnen.
Selbst aus dem vorläufigen Scheitern – das Innenministerium erklärte das Volksbegehren für rechtlich unzulässig – zieht die SPD noch Gewinn. Dass es ihr wieder besser geht, lässt sich schon daraus ableiten, dass CDU und besonders die Grünen nicht mehr mitleidig über die Genossen reden, sondern giftig, wenn nicht gar erbost. Die SPD bringt zumal die Grünen mit durchaus taktischem Kalkül vor der Kommunalwahl im Mai in Verlegenheit. Für Familien was tun – das wollen die Grünen doch auch. Und traten sie nicht immer schon für direkte Demokratie ein?
Stich ins Bigotte
Wenn Ministerpräsident Winfried Kretschmann und sein Vize Thomas Strobl gebetsmühlenartig von einer „streng juristischen“ Prüfung des SPD-Volksbegehrens durch das Innenministerium sprechen, ist das sicherlich die Wahrheit, nur nicht die ganze. Denn natürlich sind ihnen im Wahlkampf SPD-Stände, an den für gebührenfreie Kitas unterschrieben werden kann, ein Graus. Und natürlich ist das Innenministerium keine neutrale Instanz.
Keine Regierung, die Mehrheiten im Parlament zustande bringt, will sich per Volksabstimmung sagen lassen, wofür sie das Geld auszugeben hat. Auch Kretschmann will das nicht. Der vermeintliche Bürgerkönig hat sich, um es mal freundlich zu formulieren, schon euphorischer zum Thema Volksgesetzgebung geäußert. Seit die Grünen regieren, reden sie denn auch lieber von Bürgerbeteiligung als von direkter Demokratie. Bürgerbeteiligung bedeutet, jetzt mal unfreundlich formuliert, dass man die Bürger ja mal fragen kann, aber nicht entscheiden lassen will. Die Grünen zeigen bei diesem Thema einen Stich ins Bigotte.
Der grün-schwarze Kleinmut erstaunt
Eine landesweit gebührenfreie Kinderbetreuung würde sehr viel Geld kosten, deutlich mehr als eine halbe Milliarde Euro bei einem Gesamthaushalt des Landes von gut 50 Milliarden Euro. Das gebe die Landesverfassung nicht her, sagt das Innenministerium. Sollte der nun angerufene Verfassungsgerichtshof des Landes anderer Meinung sein, bedeutete dies tatsächlich einen Einschnitt in den Handlungsspielraum des Parlaments und käme einer Schwächung der repräsentativen Demokratie mittels Volksgesetzgebung gleich. Aber war das nicht gewollt? Nämlich: Die Bürger auch mal unmittelbar entscheiden zu lassen?
Das Repräsentativsystem steckt ja selbst in einer Krise, in der Abgeordnete sich dem Verdacht ausgesetzt sehen, allen möglichen (Kapital-)Interessen zu dienen, nicht zuletzt den eigenen, weniger jedoch dem allgemeinen Wohl. Anderseits: In welche Abgründe ein ungeklärtes Verhältnis von direkter Demokratie und Parlamentsherrschaft führen kann, zeigt das von Brexit gelähmte Britannien. Und ja, mit direkter Demokratie hätte die Bundesrepublik nach ihrer Gründung vor 70 Jahren einen anderen Weg genommen. Keinen besseren.
Dennoch erstaunt der grün-schwarze Kleinmut. Es geht nicht um Sein oder Nichtsein. Vor allem aber sind die Hürden für die Volksgesetzgebung hoch. Bei einer Volksabstimmung könnte die Regierung ihr ganzes Instrumentarium einsetzen, um ihrer Gegenmeinung Geltung zu verschaffen. Bevor es dazu überhaupt käme, müsste die SPD für ein erfolgreiches Volksbegehren 770 000 Unterschriften sammeln. Ein überaus schwieriges Unterfangen. Es wäre aber ein interessantes Experiment.