Den Ex-Klinikumschef abzufinden, muss kein Fehler gewesen sein. Die Stadt hätte aber wohl nicht einmal kündigen können, wenn sie gewollt hätte, meint StZ-Autor Jörg Nauke.

Stuttgart - Krankenhausbürgemeister Michael Föll (CDU) kann gute Gründe auflisten, warum es besser gewesen sein könnte, sich schnell von Klinikums-Chef Ralf-Michael Schmitz zu trennen, als die Misswirtschaft bekannt geworden war. Gesichtspunkte der Eigenschadensversicherung waren zu beachten, das Klinikum sollte handlungsfähig bleiben, die Geschäftsführung rasch neu geordnet werden. Und war nicht ein Ende mit (teurem) Schrecken einem womöglich noch teureren Schrecken ohne Ende vor dem Arbeitsgericht bei einer fristlosen Kündigung vorzuziehen – auch wenn das im Gemeinderat kritisiert wurde, weil der Eindruck vorherrschte, man hänge die Kleinen und lasse die Großen mit üppigsten Rentenansprüchen laufen?

 

Nun besteht aber der Verdacht, es habe deshalb keine Alternative zum Rentenvertrag gegeben, weil man die Zwei-Wochen-Frist für eine fristlose Kündigung verstreichen lassen hat. Weil das nur eine renommierte Kanzlei feststellte, hat die Stadt mit zwei fristlosen Kündigungen die Probe aufs Exempel gemacht und vor Gericht bestätigt bekommen, dass die Kanzlei richtig lag.

Was hat die Staatsanwaltschaft veranlasst?

Zum Glück gibt es einen Ausschuss zur Akteneinsicht, in dem die Stadträte erfahren, ob die Ermittler die Verwaltung in ihrem Aufklärungsdrang gebremst haben. Die Begründung von OB Kuhn, es sei ihm untersagt gewesen, Belastungsmaterial an den Gemeinderat weiterzugeben, gehört dabei genau geprüft. Denn das würde bedeuten, die Staatsanwaltschaft hätte den Kündigungsberechtigen gehindert, sein Recht auszuüben. Vorsatz scheint schon mal nicht vorzuliegen: Die Ankläger sagen, sie hätten von keiner Kündigung gewusst.