Der baden-württembergische Verfassungsschutz ist auch nach Vorlage eines Untersuchungsberichts über seinen Umgang mit dem Ku-Klux-Klan und Geheimnisverrat in den eigenen Reihen nicht aus dem Schneider, meint Reiner Ruf.

Stuttgart - Der Verfassungsschutz unterliegt nicht dem Legalitätsprinzip. Der Verdacht auf eine Straftat, wie etwa der Geheimnisverrat eines Mitarbeiters, muss nicht zwingend an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. Das ist die Rechtslage. So hat der damalige Behördenchef Helmut Rannacher gehandelt. Offenbar, weil er einen Informanten schützen wollte, der im Falle von Ermittlungen aufgeflogen wäre. Dabei kann es sich nur um den vom Landesamt abgehörten Ku-Klux-Klan-Mann handeln – auch wenn Innenminister Reinhold Gall (SPD) nicht bestätigen wollte, dass es sich bei dem Rechtsradikalen um einen V-Mann handelte.

 

Der Kasus mutet irrwitzig an. Der Verfassungsschutz hört einen Radikalen ab, der dann – davon geht die Behörde aus – von einem Verfassungsschutzbeamten just darüber informiert wird. Der mutmaßliche Verräter in den Reihen der Behörde wird versetzt, bleibt aber ansonsten ungeschoren. Der Verdacht, dass da etwas unter den Teppich gekehrt werden sollte, ist nicht ausgeräumt. So erhebt sich die Frage, weshalb der Verfassungsschützer nicht zu einem Zeitpunkt mit Ermittlungen wegen Geheimnisverrats überzogen wurde, als die Ku-Klux-Klan-Gruppe gar nicht mehr existierte. Das muss geklärt werden, ansonsten bleibt der Verfassungsschutz in der Schmuddelecke sitzen.