Kommentar zum neuen Polizeigesetz Mehr ist nicht immer besser

Ehe der baden-württembergische Landtag das neue Polizeirecht beschließt, sollte er noch ein paar Fragen klären, fordert der StZ-Autor Reiner Ruf.
Stuttgart - Die Politik der inneren Sicherheit ist getragen von der Überzeugung, angesichts der als allgegenwärtig angenommenen Terrorgefahr müssten die Bedenken gegen einen Ausbau des Überwachungsstaats zurücktreten. Polizei und Geheimdienste benötigten mindestens Waffengleichheit. Besser noch seien sie ihrem Gegner, gemeint sind zur Gewalt entschlossene Islamisten, stets einen Schritt voraus und bedürften dafür sowohl der rechtlichen Kompetenzen wie auch des (waffen-)technischen Handwerkszeugs. Viel hilft viel, noch mehr vom Vielen hilft noch mehr. Das ist der Grundton der Debatte, und das ist der Geist, den das am Mittwoch von Grün-Schwarz in den Landtag eingebrachte Gesetz zur Verschärfung des Polizeirechts in Baden-Württemberg atmet.
Mitlesen von Whatsapp-Nachrichten
Das Polizeigesetz des Landes – es beschäftigt sich im Unterschied zum Strafprozessrecht des Bundes nicht mit der Strafverfolgung, sondern mit der Verhütung von Straftaten – gilt in seiner bisherigen Fassung als eines der liberalsten in der Republik. Es sieht nicht einmal das Abhören von Telefongesprächen vor, geschweige denn das Mitlesen von verschlüsselten Nachrichten, wie sie etwa via Whatsapp und anderen Messengerdiensten versandt werden. Das ist misslich und soll mit der Gesetzesnovelle geändert werden, mit der die Rechtsgrundlage für die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) gelegt wird.
Die Sache wirft aber ein paar Fragen auf, auf welche Innenminister Thomas Strobl (CDU) bisher keine oder jedenfalls keine befriedigende Antwort weiß. So setzt die Quellen-TKÜ voraus, dass auf dem Zielgerät, ein Smartphone oder ein Laptop, eine Überwachungssoftware installiert wird – ein Staatstrojaner, den das Land vom Bundeskriminalamt beziehen will. Diese Software nutzt Sicherheitslücken in den gängigen Computersystemen. Aber ist der Staat nicht aufgerufen, die Sicherheit im Datenverkehr zu gewährleisten statt Schwachstellen für seine eigenen Zwecke zu instrumentalisieren? Die Frage stellen, heißt sie bejahen. Innenminister Strobl selbst bekannte sich zuletzt machtvoll zu dieser Aufgabe. Der Anlass war ein Datenleck beim US-Geheimdienst NSA, das dann zu dem weltweit aktiven Erpressungstrojaner „WannaCry“ führte.
Staatstrojaner und Fußfessel
Kniffliger für die grün-schwarze Koalition im Land ist ein weiterer Aspekt. Unter Mobilisierung rechtsstaatlicher Gewissensreste verweigern sich die Grünen dem Ansinnen des CDU-geführten Innenministeriums nach einem präventiven Einsatz der Onlinedurchsuchung. Sie erlauben lediglich die Überwachung laufender Kommunikation, nicht das Herumstöbern in abgespeicherten Dateien. Der heimische Computer führt mitten hinein in jene Sphäre, die als Kernbereich der privaten Lebensgestaltung verfassungsrechtlich besonders geschützt ist. Offen ist freilich, ob es überhaupt eine Spähsoftware gibt, die das eine kann – die Überwachung der laufenden Kommunikation –, das andere aber nicht – den Zugriff auf abgelegte Dateien. Der Einsatz eines Staatstrojaners, der mehr könne, sei verfassungswidrig, sagte Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz. Wie wollen die Grünen-Abgeordneten in dieser Ungewissheit zustimmen?
Mehr Videoüberwachung, Fußfesseln für Gefährder, Handgranaten für die Polizei – das neue Polizeigesetz enthält fast alles, was Sicherheitspolitikern einfällt. Doch was taugt wirklich? Der Berlin-Attentäter Anis Amri jedenfalls war überwacht worden. Dass er nicht rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen wurde, lag eher am Behördenwirrwarr als an einem Mangel an Überwachungsgesetzen. Zu einer verantwortlichen Politik gehört nicht nur die Gewährleistung von Sicherheit, sondern auch der Mut, den Wählern zu sagen, dass es totale Sicherheit nur im totalen Staat gibt. Oder vielmehr: gerade dann nicht mehr.
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