Es gibt gute Gründe, kein Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Verfassungsgericht in die Wege zu leiten. Und das Verfahren ist riskant. Dennoch sollte es gestartet werden, meint der StZ-Redakteur Stefan Geiger. Denn die Risiken sind kalkulierbar.

Stuttgart - Es gibt respektable Argumente, die gegen den Versuch sprechen, die rechtsextreme NPD vom Verfassungsgericht verbieten zu lassen. Der wichtigste Grund ist, dass man Verfassungsfeinde politisch bekämpfen sollte. Die Extremisten haben dann verloren, wenn man möglichst viele Menschen, die an der Demokratie zweifeln oder gar verzweifeln, zurückgewinnt, wenn man sie davon überzeugt, dass die freiheitliche Gesellschaft mit all ihren Ungerechtigkeiten vielleicht nicht die ideale, aber die bestmögliche Form des Zusammenlebens ist, jedenfalls das kleinste Übel. Und wenn man die Unverbesserlichen isoliert, ihre Taten ächtet.

 

Hinzu kommen taktische Erwägungen. Die NPD ist im Augenblick parlamentarisch schwach, sie spielt im offiziellen Politikbetrieb keine Rolle, und sie ist finanziell angeschlagen. Ein Verbotsverfahren, das sich über mehrere Jahre hinziehen wird, könnte ihr neue Bedeutung verschaffen. Hinzu kommt, dass ein Verbot in den Köpfen vieler Verfassungsfeinde nichts ändert. Es wird schwerer, die Szene zu überblicken.

Die NPD hat im Alltag zwei Gesichter

Ein Verbot, dieser scheinbar bequemere Weg, könnte auch dazu verleiten, bei der Bekämpfung der Rechtsextremen nachzulassen, im Alltag wegzuschauen. Das wäre tatsächlich das Schlimmste, was ein Verbot bewirken könnte.

Es gibt ein zentrales Argument, das dennoch für ein Verbot spricht. Das Gefährlichste an dieser Partei ist, dass sie faktisch eine Brücke bildet zwischen den dumpfen Biedermännern hier und den gewaltbereiten Tätern dort. Die NPD hat im Alltag zwei Gesichter. Sie bietet mit ihren schlichten Parolen Orientierung, scheinbar auch Hilfe und Ordnung für die Orientierungslosen und Enttäuschten – und sie bietet Schutz und Unterstützung den fanatischen und gewaltbereiten Tätern beispielsweise der Freien Kameradschaften. Die Übergänge sind fließend. Die NPD kann diese gefährliche Funktion nur ausüben, weil sie über die dafür notwendigen Strukturen verfügt: über Büros, über Funktionäre, über Konten, über Vernetzungen, über Kenntnisse – und, trotz aller Finanznöte, auch über staatliche Gelder. Diese Strukturen werden bei einem Verbot zerstört. Das trifft die Extremisten hart. Und allein das rechtfertigt schon ein Verbot.

Ein Verbot hat immer auch einen demonstrativen Aspekt. Schon das Verbotsverfahren wird die menschenverachtende Ideologie der NPD kenntlich machen, auch die Faszination, die die Gewalt auf diese Partei ausübt. Die stille Zustimmung der Schweigenden, die bis in das bürgerliche Lager hinein reicht, wird aufgebrochen. Ein Verbot wird es danach den Biedermännern schwerer machen, sich mit den Brandstiftern zusammen zu tun, zu relativieren, zu verharmlosen.

Das Risiko ist zu verantworten

Ein Verbot ist ein Signal nach innen und nach außen. Das ist wichtig, weil sich die NPD wegen ihrer rassistischen Dogmatik und wegen ihrer Nähe zur nationalsozialistischen Idee von allen anderen Formen des verfassungsfeindlichen Extremismus unterscheidet. Und weil die Situation in Deutschland wegen unserer Geschichte noch immer eine andere ist als in anderen Staaten.

Die Anforderungen für ein Parteiverbot sind hoch. Die NPD, so wie sie real existiert, kämpft aggressiv gegen elementare Grundregeln der Demokratie. Das lässt sich nachweisen. Man muss sich nur die alltäglichen Verhältnisse beispielsweise in Mecklenburg und Vorpommern anschauen. Dort wo sich Menschen, die anders aussehen, manchmal nicht mehr auf die Straße trauen. Jedes Verbotsverfahren birgt auch ein Risiko, weniger in Karlsruhe als danach beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Das Risiko ist aber zu verantworten. Die Innenminister der Länder sind dazu bereit. Es wäre hilfreich und überzeugender gewesen, hätte der Bund sie unterstützt. Die Rolle dessen, der seine Hände stets in Unschuld wäscht, überzeugt nicht.