Die Entscheidung der Münchner Richter, die Presseplätze beim NSU-Prozess zu verlosen, zeigt, dass sie das Journalistische gering schätzen. Die Justiz braucht aber Kontrolle, fordert StZ-Redakteur Stefan Geiger.

Stuttgart - Was waren das noch für Zeiten: Vom ersten Auschwitz-Prozess gegen NS-Täter, der nicht in einem Gerichtssaal, sondern im Frankfurter Bürgerhaus Gallus stattfand, berichteten 1963 mehr als 100 Journalisten in alle Welt. Aus dem Saal 600 des Nürnberger Justizpalastes, wo 1945 der erste der Prozesse gegen NS-Täter stattfand, schickten gar 250 Berichterstatter ihre Depeschen. Niemand kam damals auf die Idee zu behaupten, es handele sich um Schauprozesse oder das Ausmaß der Berichterstattung störe die Verhandlung. Die Prozesse fanden in der Öffentlichkeit jene Aufmerksamkeit, die ihnen angemessen war. Die Strafverfahren waren Teil des öffentlichen Diskurses.

 

Das Strafverfahren gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte aus dem Umfeld des rechtsterroristischen NSU ist eines der größten und wichtigsten in der Geschichte der Republik. In München wird es gerade einmal acht reservierte Plätze für alle deutschen Tageszeitungen zusammen geben. Rundfunk und Fernsehen werden zwei Plätze mehr bekommen. Insgesamt werden 50 Journalisten berichten können. Die Plätze werden ausgelost nach Regeln, die bisher für das Glücksspiel gegolten haben. Begrenzung und Verteilung sagen einiges über die Bedeutung, die den Tageszeitungen, aber auch dem Journalismus insgesamt in der Justiz noch zugebilligt wird.

Richter warnen vor zu viel Öffentlichkeit

Das Oberlandesgericht München agiert besonders rigide und – wie die vergangenen Wochen gezeigt haben – besonders unklug. Aber die Münchner Richter nehmen schon eine Stimmung auf, die auch andernorts zu spüren ist. Der Wind hat sich gedreht und weht den Journalisten ins Gesicht. Die Berichterstattung aus den Gerichtssälen gilt vielen Juristen inzwischen wieder als störend. Plötzlich warnen führende Richter wieder davor, zu viel Öffentlichkeit könne zu Schauprozessen führen, zu viele Journalisten könnten Zeugen das Leben schwer machen. Dabei sind es die Staatsanwälte, die Rechtsanwälte und vor allem die Richter selbst, die das Klima in jedem Sitzungssaal prägen – ganz einfach deshalb, weil sie die Macht dazu haben. Nach allem, was man über die Mentalität des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl, aber auch anderer Prozessbeteiligten inzwischen weiß, wird das auch in München nicht anders sein.

Die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist eine große Errungenschaft freier Staaten. Sie ist Voraussetzung für die Kontrolle der unabhängigen Gerichte. Die Justiz braucht die Öffentlichkeit. Es geht bei jedem Strafprozess zunächst um den Angeklagten und seine Schuld. Die Arbeit der Richter muss aber auch öffentlich dargestellt, erklärt und analysiert werden, ihre Tätigkeit muss kritisch begleitet werden. Erst dann kann die Justiz ihre gesellschaftliche Funktion voll erfüllen. Dies ist die Aufgabe ernsthaft arbeitender Journalisten. Die Arbeit der Gerichtsberichterstatter dient nicht der Unterhaltung.

Die Justiz nimmt sich wieder wichtiger

Die Gerichtsberichterstattung hat – zu besseren Zeiten – die Justiz ein bisschen verändert, eine ursprünglich autoritäre Berufsgruppe mit den Erwartungen einer demokratischen Öffentlichkeit vertrauter gemacht, beide miteinander versöhnt. Das ist schon einige Jahre her und war nur deshalb möglich, weil sich damals eine Generation von ebenso selbstkritischen wie selbstbewussten Richtern darauf eingelassen hat. Wir sind gerade auf dem Weg zurück, hin zu einer Justiz, die sich selbst immer wichtiger nimmt – so wie einst im Obrigkeitsstaat. München ist ein Beleg dafür.

Wenn die Justiz, anders als früher, nicht mehr die Kraft dazu hat, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, eindeutige Regeln dafür zu schaffen, dass wichtige Prozesse auch außerhalb der Gerichtsgebäude in angemessen großen Sälen stattfinden können, die Verhandlung zumindest aber in einen Nachbarraum übertragen werden kann. Dann wäre wenigstens der äußere Rahmen gegeben. In München ist es zu spät dafür.