Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff wird wegen Vorteilsnahme angeklagt. Es geht letztlich um eine Petitesse, meint der StZ-Redakteur Armin Käfer. Dennoch war Wulffs Rücktritt vor anderthalb Jahren unausweichlich.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Das Amt ist weg, das Ansehen dahin, die Karriere ruiniert. Die eigene Frau hat das Weite gesucht. Jetzt muss der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff auch noch vor Gericht – ein weiteres Kapitel dieser unschönen Polittragödie. Von Schloss Bellevue auf die Anklagebank: das Drama will kein Ende nehmen. Auf den ersten Blick mag dieser Prozess wie ein überflüssiges Nachwort zu einer Affäre erscheinen, die der Republik besser erspart geblieben wäre. Für Wulff selbst eröffnet der Auftritt vor dem Kadi vielleicht die letzte Chance, das Ende seines Niedergangs wenigstens juristisch mit weißer Weste zu erleben. Er hofft auf eine späte Genugtuung. Auch ein Freispruch würde all den Schaden, der ihm schon entstanden ist, jedoch nie aufwiegen können.

 

In dem spektakulären Prozess geht es letztlich nur noch um eine Petitesse. Der Verdacht gegen Wulff ist im Laufe des Ermittlungsverfahrens immer mehr geschrumpft. Was zur Verhandlung ansteht, ist der Vorwurf, er habe sich bei einem Besuch des Oktoberfests von einem reichen Freund aushalten lassen und sich dafür später durch amtliches Entgegenkommen revanchiert. Die Anklage lautet auf Vorteilsnahme. Es geht um 800 Euro – eine Summe, für die sich ansonsten gewöhnliche Eierdiebe rechtfertigen müssen. Umso schmachvoller ist das ganze Verfahren für einen Mann, der immerhin einmal das höchste Amt im Staate bekleidet hat.

Den Staatsanwälten ist kein Vorwurf zu machen

Ein solcher Fall ist einmalig in unserer Geschichte. Niemals zuvor musste ein Staatsoberhaupt zurücktreten, weil gegen es ermittelt wurde. Musste es wirklich so weit kommen? Die ermittelnden Staatsanwälte sehen sich mit Unterstellungen konfrontiert, sie hätten übereifrig gehandelt. Ihre Anklageschrift steht tatsächlich in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, mit dem diese Ermittlungen betrieben wurden. Und diese stehen in keinem Verhältnis zu den Konsequenzen, die sie für Christian Wulff nach sich zogen, bevor überhaupt das erste Urteil gesprochen ist.

Dennoch ist den Staatsanwälten kein Vorwurf zu machen. Sie hatten überhaupt keine Wahl, als mit größtmöglicher Gründlichkeit zu recherchieren. Wie schrill wäre wohl der Aufschrei gewesen, wenn sie darauf verzichtet hätten, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, als seinerzeit im Raum stand, der Bundespräsident sei korrupt? Jegliche Nachsicht mit dem ersten Mann im Staate wäre als Versuch der Vertuschung gebrandmarkt worden. Die Strafbehörden taten gut daran, jeden Anschein zu vermeiden, einer wie Wulff werde geschont, während es kleinen Beamten in solchen Fällen unbarmherzig an den Kragen geht. Wenn der Eindruck entstanden wäre, hier werde mit zweierlei Maß gemessen, dann hätte der Fall Wulff in der Tat das öffentliche Klima vergiftet.

Der Rücktritt war unausweichlich

Der Ausgang des jetzt bevorstehenden Prozesses vor dem Landgericht Hannover ist nicht entscheidend für die Frage, ob Wulff der falsche Präsident war. Er selbst hatte seinen Rücktritt vor anderthalb Jahren nicht etwa damit begründet, dass gegen ihn strafrechtlich ermittelt werde. Er sprach vielmehr davon, dass Deutschland einen Bundespräsidenten benötige, der Vertrauen „nicht nur einer Mehrheit, sondern einer breiten Mehrheit“ der Bürger genieße. Dieses Vertrauen war zum Zeitpunkt des Rücktritts längst dahin. Insofern war der Rücktritt unausweichlich.

Keine Einträge im Vorstrafenregister – das ist eine notwendige, aber keine ausreichende Voraussetzung für das höchste Amt, das unsere Demokratie zu vergeben hat. Wulff hatte sich selbst unmöglich gemacht für eine Aufgabe von diesem Rang: durch seine mangelnde Distanz zur Glitzerwelt der Reichen und Schönen, sein durchaus taktisches Verhältnis zur Wahrheit und das verheerende Krisenmanagement. Selbst ein Freispruch im Strafprozess wird ihn nicht vollends rehabilitieren.