Völkermörder sollten nirgendwo Zuflucht finden, auch nicht in Deutschland: Das haben nun zu Recht Richter in Frankfurt bekräftigt, kommentiert der StZ-Politikredakteur Christoph Link.

Stuttgart - Es ist eine unerträgliche Vorstellung: wer als Ausländer im Ausland an einem Völkermord beteiligt war, genießt in Deutschland gemütlich Asyl mit allen Vorzügen eines Sozialstaates. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit dieser Vorstellung aufgeräumt. Es hat das seit 2002 geltende Völkerstrafrecht angewandt und einen Ausländer für eine im Ausland verübte Tat verurteilt: Ex-Bürgermeister Onesphore Rwabukombe muss 14 Jahre ins Gefängnis, weil er 1994 beim Genozid in Ruanda den Mob zum Massenmord anstachelte. Das Urteil hat Deutschland zu Recht Lob von Menschenrechtsverbänden eingebracht. Es strahlt aus auf den laufenden, zähen Prozess gegen ruandische Rebellenführer in Stuttgart und auf einen Genozid-Prozess gegen einen Ruander in Paris.

 

Ist es ein hartes Urteil? Nein, beileibe nicht. Bei ähnlichen Fällen – angeklagt waren Vertreter von Hassmedien – hat das internationale Ruanda-Tribunal in Arusha Angeklagte zu wesentlich längerer Haft verurteilt. Und wer in Arusha verurteilt wurde, muss meist in afrikanischen Gefängnissen schmoren. So begrüßenswert das Frankfurter Urteil ist, es bleibt ein Unbehagen, die eigene Historie betreffend. Wäre es der deutschen Justiz in der Nachkriegszeit nicht gut angestanden, sie hätte mit gleichem Elan und gleicher Strenge über unsere Völkermörder gerichtet?