Der Bundestag regelt das Sorgerecht neu: Unverheiratete Väter erhalten mehr Rechte. Das ist gut, begründet aber auch Pflichten. Ein Kommentar von StZ-Redakteurin Barbara Thurner-Fromm.

Stuttgart - Die Pflege und Erziehung der Kinder „sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Der Artikel 6 des Grundgesetzes macht keinen Unterschied zwischen verheirateten und nicht verheirateten Eltern. Die gesellschaftliche und familienrechtliche Wirklichkeit sieht bisher jedoch vielfach anders aus. Die Mütter haben – historisch gewachsen – eine ungleich stärkere Position als die Väter. Die müssen zwar zahlen, bleiben aber oft, wenn die Mutter es will, ausgeschlossen vom Leben mit ihren Kindern.

 

Dahinter stand die Erfahrung, dass sich viele nicht verheiratete Väter vor ihrer Verantwortung für Mutter und Kind drücken. Doch in Zeiten, in denen immer mehr Kinder nicht ehelich zur Welt kommen, hat diese Gesetzeslage vieltausendfach zu Frustration, Willkür und jahrelangen Sorgerechtsstreitigkeiten geführt. Das neue Sorgerecht möchte solches Elend künftig verhindern. Es stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt und fordert damit Väter und Mütter auf, sich im Interesse ihrer Kinder zusammenzuraufen und sich gemeinsam um ihre Kinder zu kümmern. Das ist ein richtiger und überfälliger Schritt. Wenn Eltern sich auf Augenhöhe begegnen, entfällt Erpressungspotenzial. Es verpflichtet freilich auch beide gleichermaßen, Verantwortung zu übernehmen.