Das Ausspionieren eines Rechners ist kritikwürdig, aber noch kein Verfassungsverrat. Ein Kommentar von StZ-Redakteur Stefan Geiger.

Stuttgart - Baden-Württemberg stoppt den Einsatz von Trojanern, die in den Rechnern von Verdächtigen spionieren. Das ist vernünftig und angemessen. Denn die Spähprogramme im Südwesten , die fünfmal eingesetzt wurden, sind den bayerischen, deren Schwächen jetzt bekannt geworden sind, zumindest sehr ähnlich. Die Programme haben gefährliche Sicherheitslücken, und sie ermöglichen mehr als erlaubt ist. Deshalb ist der Einsatz kritikwürdig. Das muss geändert werden.

 

Was die Computerfreaks vom Chaos Computer Club herausgefunden haben, spricht für einen Skandal in den Details, aber nicht für einen Abgrund an Verfassungsverrat. Der Einsatz von Trojanern ist - in gar nicht so engen - Bereichen erlaubt. Es existiert nach wie vor ein Graubereich. Bisher gibt es keinen Beleg, dass der Trojaner tatsächlich für eine "Online-Durchsuchung" und nicht "nur" für die Überwachung der Telekommunikation genutzt worden ist. Bliebe es dabei, dann wäre der Einsatz grenzwertig, aber deshalb noch nicht verfassungswidrig. Was der Fall aber jetzt schon deutlich macht: Der Einsatz solcher Mittel lädt zum Missbrauch ein, eine saubere Grenzziehung zwischen erlaubt und verboten gibt es in diesem Bereich nicht - und so schwindet das Vertrauen der Bürger in die Sicherheitsorgane. Deshalb sollte man zurückhaltender sein mit Trojanern.