Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich wirft dem Verfassungsgericht übermäßige Einmischung in die politische Debatte vor. Diese Kritik ist überzogen, kommentiert StZ-Korrespondent Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Die Gewaltenteilung ist ein tragender Pfeiler demokratischer Rechtsstaaten. In den politischen Alltag übersetzt, heißt das: Die Regierung hat sich nicht in die Belange der Gerichte einzumischen. Umgekehrt gilt das genauso. Nun ist Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, gelegentlich versucht, gegen dieses Prinzip zu verstoßen. Er hat wiederholt erkennen lassen, dass er nichts davon hält, noch einmal ein Verbotsverfahren gegen die NPD anzustrengen. Solche Kommentare vertragen sich nicht mit seinem Amt. Wenn politische Instanzen es für opportun erachten, einen Verbotsantrag zu stellen, dann hat Karlsruhe ein Urteil zu fällen. Mehr aber auch nicht.

 

Jetzt fühlt sich auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich höchstrichterlich auf den Schlips getreten. Voßkuhle hat in einem Interview auf die Frage nach vorschnellen Schlussfolgerungen aus dem Anschlag von Boston zur Besonnenheit gemahnt. Friedrich darf sich pauschal angesprochen fühlen. Er und Gleichgesinnte hatten sich mit eilfertigen Forderungen hervorgetan. Die ministerielle Kritik ist im Grundsatz zwar verständlich, zielt in diesem speziellen Fall aber ins Leere. Voßkuhle hatte sich nur sehr allgemein geäußert. Politikerschelte ist ihm hier kaum anzulasten. Besonnenheit wäre sowohl Ministern als auch Richtern anzuraten.