Der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn gibt in dem Konflikt zwischen Landeswasserversorgung und Bahn den Pragmatiker. Der Rest steht aber ziemlich bedröppelt da, kommentiert StZ-Redakteur Thomas Durchdenwald.

Stuttgart - Nach zehn Tagen Stopp wird im Tunnel wieder gegraben. Die zehn Tage haben einiges ans Licht der Öffentlichkeit gebracht. Die interne und externe Kommunikation und das Management für die Unterfahrungsrechte der Bahn weisen schwere Mängel auf. Wenn selbst ein Streit mit einem S 21 positiv gegenüber stehenden Grundstücksbesitzer wie der Landeswasserversorgung zu einem Stopp der Arbeiten führen kann, wie mag es erst werden, wenn es mit S-21-Kritikern Auseinandersetzungen um Grundstücksrechte und die Höhe der Entschädigungen gibt. Jedenfalls beobachten die in Netzwerken zusammengeschlossenen Anwohnern sehr genau, wie hoch die Entschädigung für die Landeswasserversorgung ausfallen wird. Und sie werden zurecht darauf pochen, dass diese Grundsätze auch für ihre Grundstücke angewendet werden. Macht für sie das Stadtmessungsamt dann auch ein amtliches Gutachten? Eine Bevorzugung des Zweckverbands, eine Lex Landeswasserversorgung kann und darf es nicht geben.

 

Wie die Bahn hat sich aber auch der Zweckverband nicht mit Ruhm bekleckert. Sein Verwaltungsrat hätte der niedrigeren, von der Bahn angebotenen Entschädigungssumme im Umlaufverfahren zuge-stimmt und die Geschäftsleitung hätte dies umgesetzt, wenn ein Verwaltungsratsmitglied, die Stuttgarter Grünen-Stadträtin Gabriele Munk, nicht interveniert hätte. Ihre Beharrlichkeit, sich für eine fundierte Entschädigung einzusetzen, war erfolgreich, die übrigen Beteiligten hätten leichtfertig auf Verbandsvermögen verzichtet.

Und Oberbürgermeister Fritz Kuhn, der qua Amt seit Anfang November LV-Vorsitzender ist und die verfahrene Situation erbte? Der Grüne ebnete den Weg für einen Kompromiss, der dem Verband kleine Vorteile bringt, die entscheidende Frage, nämlich die Höhe der Entschädigung, aber offen lässt. Viel Applaus bekommt er dafür von der Bahn. Das zeigt zweierlei. Sie kann mit der Lösung gut leben, erlaubt sie doch den sofortigen Weiterbau. Und den Kampfbegriff behördlicher Schwergang kann die Bahn bei Kuhn nicht mehr verwenden.