Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff will den juristischen Kampf bis zum Ende durchfechten. Und seine Chancen auf einen Freispruch stehen nicht einmal schlecht, kommentiert Rainer Pörtner.

Politik/Baden-Württemberg: Rainer Pörtner (pö)

Stuttgart - Vor einigen Wochen gestand Bundespräsident Joachim Gauck, dass ihn das Schicksal von Christian und Bettina Wulff bewege. Er habe die beiden im Jahr 2010 in Schloss Bellevue einziehen sehen „mit all ihren Hoffnungen, was sie vielleicht politisch bewegen könnten“, sagte Gauck. „Wenn ich dann heute sehe, was aus diesen Hoffnungen geworden ist, dann tut mir das menschlich leid.“

 

Die persönliche Tragik ist im Fall Wulff unübersehbar. Der frühere CDU-Politiker, der als jüngstes Staatsoberhaupt der Bundesrepublik gewählt worden ist, hat sehr viel verloren: das Amt, die Ehefrau, durch hohe anwaltliche Kosten auch viel Geld. Er ist zu einer Persona non grata des politischen Lebens geworden, zu einer unerwünschten Person. Aber er ist offensichtlich nicht willens, zu all dem auch noch auf sein gutes Recht zu verzichten. Er hält sich für strafrechtlich unschuldig und will dies durch die Justiz beglaubigt wissen.

Wulff nimmt dafür in Kauf, nach vierzehnmonatigen Ermittlungen, in denen sein Leben bis in intime Bereiche durchleuchtet worden ist, viele weitere Monate eines öffentlich geführten Gerichtsverfahrens ertragen zu müssen. Er hat das fragwürdige Angebot der Staatsanwaltschaft ausgeschlagen, auf die Anklage gegen Geldzahlung und bei gleichzeitiger Anerkennung strafrechtlicher Verantwortung zu verzichten. Für ihn geht es um einen juristischen Sieg, aber auch um die Ehre.

Seine Chancen auf einen Freispruch stehen nicht schlecht. Fraglich ist bereits, ob das Landgericht Hannover die Hauptverhandlung zulässt. Falls ja, ist zweifelhaft, ob die Vorwürfe eine Verurteilung begründen. Denn die ursprünglich 21 Spuren, denen die Ermittler nachgingen, sind auf eine einzige, schmale Spur zusammengeschnurrt. Es geht nur noch um knapp 800 Euro, die der Filmproduzent David Groenewold im Jahr 2008 für Hotel und Kinderbetreuung zu Gunsten des Ehepaars Wulff ausgab. Nach Ansicht der Staatsanwälte war es Geld, für das der damalige niedersächsische Ministerpräsident im Gegenzug Werbedienste für ein Filmprojekt Groenewolds leistete. In dieser Verbindung den Tatbestand der Bestechlichkeit nachzuweisen dürfte schwerfallen: die Hürden sind hier deutlich höher als bei bloßer Vorteilsnahme. Wie immer man das Verhalten Wulffs juristisch beurteilt, es handelt sich angesichts der infrage stehenden Geldsumme allenfalls um eine Tat am untersten Ende der Strafbarkeit.

Die Staatsanwälte sind den extrem hohen Ansprüchen, die das erste Ermittlungsverfahren gegen einen Bundespräsidenten verlangt hat, nicht gerecht geworden. Ihre Recherchen schossen in Umfang, Detailversessenheit und Personalaufwand über das angemessene Maß hinaus. Sie übten unziemlichen Druck auf die Beschuldigten aus, sie agierten mit bedenklichen juristischen Winkelzügen. Die Dürre der verbliebenen Vorwürfe zwingt Fragen auf. War es überhaupt nötig, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten? Ja, denn die Indizien für ein juristisches Fehlverhalten waren hinreichend stark. Ist eine Anklage richtig? Nein, die Staatsanwälte hätten über ihren Schatten springen und Wulff ein faires Angebot zur Verfahrenseinstellung anbieten sollen. Wäre aber damit nicht Wulffs Rücktritt als Bundespräsident überflüssig gewesen? Nein, denn ein Politiker muss nicht nur allgemeine rechtliche, sondern besondere moralische Maßstäbe erfüllen.

Wulff hatte sich in ein ungutes Beziehungsgeflecht zu Wirtschaftsgrößen begeben; er hat dem niedersächsischen Landtag die Wahrheit verschwiegen; er hat aus Schloss Bellevue heraus versucht, unliebsame Berichterstattung zu unterdrücken; und er war als Staatsoberhaupt unter Verdacht nicht mehr handlungsfähig. Es waren diese Gründe, die zum Rücktritt führten. Der bleibt menschlich tragisch, aber politisch richtig.