Schweigen als Zustimmung zu werten bei einer so heiklen Frage wie der Organspende, das findet unser Autor Bernhard Walker bedenklich. Er ist von keinem der neu diskutierten Reformideen überzeugt.

Berlin - Die Deutschen - ein Volk kaltherziger Egoisten? Von wegen. Was die Organspende anbelangt, gaben in einer repräsentativen Erhebung 36 Prozent der Befragten an, einen Organspenderausweis zu besitzen. Es mangelt also nicht an Spendewilligen, sondern an tatsächlich erreichten Spenden, die das Leben von Schwerkranken retten können. Diesen Gegensatz lösen die beiden Gesetzentwürfe zur Organspende nicht auf, über die der Bundestag an diesem Mittwoch berät.

 

Der Entwurf der Parlamentarier-Gruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn setzt auf die so genannte Widerspruchslösung. Sie besagt, dass jeder nach seinem Tod als Organspender gilt, sofern er dem nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. Der zweite Entwurf schlägt vor, dass die Bürgerämter den Menschen Infomaterial über Organspende geben und sie darauf hinweisen, dass man in einem Onlineregister mitteilen kann, wie man zur Organspende steht. So verschieden die Vorschläge sind, so zielen doch beide darauf ab, mehr potenzielle Spender zu gewinnen. Diese Bereitschaft bekunden aber heute schon zum Glück hunderttausende Bürger - und trotzdem gab es 2018 weniger als 1000 Spender, während etwa zehntausend Kranke auf ein lebensrettendes Organ warteten.

Entscheidend ist das Gespräch zwischen Arzt und Familie

Ob eine Transplantation von Organen eines Verstorbenen zustande kommt, entscheidet sich eben allein in der Klinik. Im oft hektischen Arbeitsalltag muss es Ärzten gelingen, mit Menschen, die einen Angehörigen verloren haben und deshalb aufgewühlt und verzweifelt sind, ein ruhiges Gespräch zu führen - ein Gespräch zum Beispiel darüber, was der so genannte Hirntod ist, denn dieser Zustand ist die Voraussetzung für eine Spende. Dieses Gespräch ist der Dreh- und Angelpunkt, weil kein Krankenhaus gegen den Willen der Verwandten eine Organspende durchsetzt - und zwar auch nicht in den Ländern, in denen die Widerspruchslösung gilt. Entscheidend für mehr Spenden und damit für mehr Hilfe für Kranke ist also die Kommunikation zwischen Arzt und Familie.

Es wäre klug, sich in Geduld zu üben

Deshalb ist es gut, dass der Bundestag auf Initiative von Spahn kürzlich ein Gesetz beschlossen hat, das just auf diesen Dreh- und Angelpunkt zielt. Es wäre klug, sich in Geduld zu üben und in zwei, drei Jahren zu prüfen, ob die Neuerungen ausreichen oder vielleicht an der ein oder anderen Stelle ergänzt werden sollten. Leider üben sich die Abgeordneten nicht in dieser Geduld. Sie führen vielmehr die Debatte über die Widerspruchs- oder Bürgeramts-Lösung. Nur „lösen“ beide Vorschläge nichts. Ausgerechnet bei der höchst privaten Frage der Organspende Schweigen als Zustimmung zu werten, ist höchst fragwürdig und verfehlt womöglich das Ziel. Jedenfalls gibt es Staaten, in denen nach der Einführung der Widerspruchslösung die Zahl der Spenden nicht stieg, sondern sank. Der Vorschlag mit dem Bürgeramt überzeugt aber auch nicht recht. Wer möchte von einem wildfremden Menschen, den man wegen einer Ausweisverlängerung oder einer anderen Behörden-Sache aufsucht, auf die Organspende angesprochen werden?