Die Politik ist bei dem heiklen Thema keineswegs zur Tatenlosigkeit verurteilt. Sie sollte deshalb endlich handeln, fordert StZ-Korrespondent ArminKäfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Politiker sind Angestellte des Volkes. Für sie gilt das gleiche Prinzip, dem alle Angestellten unterliegen: sie werden nicht fürs Nichtstun bezahlt. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung ist die Versuchung groß, in politische Lethargie zu verfallen. Die große Koalition sollte dieser Versuchung nicht nachgeben. Der Richterspruch aus Luxemburg verurteilt sie keineswegs zur Tatenlosigkeit. Er ist entgegen landläufiger Deutungen auch nicht als pauschales Veto gegen Vorratsdatenspeicherung zu verstehen. Im Gegenteil. Es ließe sich als Gebrauchsanleitung für eine Novelle der einschlägigen Vorschriften lesen.

 

Insofern gibt es keinen Grund, die brisante Angelegenheit einfach zu den Akten zu legen und abzuwarten, bis Brüssel eine neue Richtlinie entworfen hat. Dieser Haltung neigt das rote Drittel der schwarz-roten Koalition zu. Das hieße indes, Terroristen, Mafiosi und Kinderpornohändlern kampflos das Feld zu überlassen. Ohne Vorratsdatenspeicherung riskieren diese Herrschaften wenig, wenn sie via Handy oder Internet Verbrechen organisieren. Die Richter in Luxemburg und Karlsruhe haben aufgezeigt, in welchen Grenzen die virtuelle Kommunikation überwacht werden könnte. Unter strikten Auflagen wäre das möglich – und geboten. Wer Politik mit Abwarten verwechselt, handelt fahrlässig.