Das Kommunalwahlgesetz zwingt die Verwaltungen in Baden-Württemberg zu einer absurden Fortschreibung überholter Bevölkerungsprognosen, meint Rüdiger Bäßler in seinem Kommentar.
Laupheim - Der Gesetzgeber hat bei der Neufassung des Kommunalwahlgesetzes, das die Regeln für das nächste Jahr vorschreibt, nicht alles bedacht. Die Möglichkeit wurde außer Acht gelassen, dass nur wenig später eine aktualisierte Zensusfortschreibung zu einem heftigen Rücksetzer der bisher angenommenen Bevölkerungszahlen führen könnte. Das Gesetz war veraltet, kaum dass die Tinte getrocknet war, jetzt verwandelt es den Kreistag von Biberach in ein Spukgebilde, das in der repräsentativen Demokratie geistert. Betroffen ist auch der Heidelberger Gemeinderat.
Die Begründung ist völlig ungenügend
Die Zahl von Kreis- und Gemeinderäten soll die Größe der jeweiligen Wählerschicht abbilden, die Zusammensetzung der Fraktionen ein Spiegel der politischen Mehrheitsverhältnisse sein. Wer dieses Verhältnis bewusst verschiebt, beeinflusst mutmaßlich Ratsentscheidungen. Außerdem: Kreis- und Gemeinderäte arbeiten zwar ehrenamtlich, bekommen aber Aufwandsentschädigungen, für die der Steuerzahler aufkommen muss. Der Verweis des Gesetzgebers, als Gegenleistung für Ausnahmefälle wie Biberach und Heidelberg gebe es Rechtssicherheit zur Abhaltung der Kommunalwahlen 2014, ist völlig ungenügend.
Befremdlich an dem Vorgang ist weniger der Irrtum, zu dessen Vermeidung es hellseherischer Fähigkeiten bedurft hätte, als vielmehr das Beharren auf dem Irrtum. Soll das etwa ein stiller Ausgleich für die Landräte und Bürgermeister sein, von denen aus finanziellem Interesse keiner gerne Einwohner verliert? Das wäre ein armseliger Winkelzug. Noch sind viele Monate Zeit, Korrekturen vorzunehmen und die groteske Aufblähung von Kommunalparlamenten im kommenden Jahr zu verhindern. Man sollte diese Zeit nutzen.