Martin Georg Cohn hat sich gemäß des Paragrafen 170, Absatz 2, der Strafprozessordnung nichts zuschulden kommen lassen. Wäre die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis gekommen, so hätte sie Anklage erheben müssen. Das ist eine gute Nachricht.
Angesichts der Turbulenzen der vergangenen Jahre im Leonberger Rathaus wäre es ein weiterer Tiefschlag gewesen, sähe sich der oberste Chef einer Anklage ausgesetzt. Cohn wiederum kann sich in seiner Haltung bestätigt fühlen, wonach er alle Vorwürfe, die bis auf die Umstände des Aston Martin-Kaufs öffentlich nie erörtert wurden, stets mit Verve zurückgewiesen hat.
Alle Beteiligten sind nun gut beraten, verbal abzurüsten und gemeinsam an einer Stabilisierung der politischen Lage in Leonberg zu arbeiten. Denn die ist weiterhin sehr angespannt.