Lage im Leonberger Rathaus Entlastung für OB Cohn

Juristische Entlastung für den Leonberger OB Cohn. Foto: Simon Granville

Der Rathaus-Chef kann sich in seiner Haltung von der Staatsanwaltschaft bestätigt fühlen. Doch der Konflikt ist damit noch lange nicht vom Tisch, meint unser Leonberger Redaktionsleiter Thomas K. Slotwinski.

Martin Georg Cohn hat sich gemäß des Paragrafen 170, Absatz 2, der Strafprozessordnung nichts zuschulden kommen lassen. Wäre die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis gekommen, so hätte sie Anklage erheben müssen. Das ist eine gute Nachricht.

 

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