Bushido, ein Mann mit Eigenheim und Baby, der mit seiner Musik vor allem gerne Geld verdient, ist weder Avantgardist noch Tabubrecher, sondern nur einer, der sich geschickt vermarktet, meint StZ-Autorin Katja Bauer.

Berlin - Gewalt gehört zur Sprache des Hip-Hop, genau wie Sexismus, Rassismus und Pornografie. Misshandlungen, Vergewaltigungen, Morde werden angedroht und haarklein beschrieben. Im Rap spielt all das in einem imaginären Ghetto. Das klingt alles brutal, und natürlich kann man sich fragen, wo die Grenze läuft zwischen Kunst, Jugendgefährdung und Illegalität. Das gilt auch für andere Musikrichtungen, Hip-Hop aber ist im Visier der Justiz, und die kommt zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen. Der Berliner Rapper Blokkmonsta wurde 2007 als erster Musiker außerhalb der rechten Szene wegen Gewaltverherrlichung verurteilt – er hatte die Abgeordnete Monika Griefahn bedroht. In einem späteren Verfahren wurde er freigesprochen. Wichtiges Argument war die Kunstfreiheit: Das Gericht erkannte, dass die typische Sprache des Hip-Hop nicht als Handlungsanweisung gedacht ist.

 

Bushido, ein Mann mit Eigenheim und Baby, der mit seiner Musik vor allem gerne Geld verdient, ist weder Avantgardist noch Tabubrecher, sondern nur einer, der sich geschickt vermarktet – zwischenzeitlich als Integrationsbeispiel, im Moment als böser Bube. Leider wird das Strafverfahren ihm eher nutzen als alles andere. Das Stück „Stress ohne Grund“, bereits unter den Top 20 gestartet, wird in den Charts steigen.