Das Gesetz zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, über das das Bundesverfassungsgericht jetzt verhandelt, setzt dem Willen schwerstkranker Menschen enge Grenzen. Wie passt das zur Patientenautonomie?, fragt sich die StZ-Autorin Hilke Lorenz.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Karlsruhe - Es ist sicher ein Zufall, dass das Bundesverfassungsgericht am Dienstag und Mittwoch in der Karwoche über das Gesetz zur Sterbehilfe verhandelt. Aber das vorösterliche Datum der Verhandlung macht deutlich, in welchem Spannungsfeld sich menschliches Leben bewegt. Wer religiös gebunden ist, wird es als Geschenk Gottes sehen, das kein Mensch vorzeitig beenden darf. Andere pochen darauf, selber über ihr Lebensende entscheiden zu dürfen. Zwischen diesen beiden Positionen findet das Leben statt – mit all seinen Ängsten vor Schmerzen und womöglich unerträglichem Leid am Lebensende. Eines jedoch ist bei aller Widersprüchlichkeit klar: Uns selbst scheint unser Leben am Ende am allerwenigsten zu gehören.