Es gibt kaum Unfälle vor Schulen. Dennoch: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Man muss nicht warten, bis etwas passiert ist, findet StZ-Redakteur Thomas Braun.

Stuttgart - Man muss nicht unbedingt Vater schulpflichtiger Kinder sein, um zu begreifen, dass beim Vorbeifahren an Schulen besondere Vorsicht geboten ist. Kinder und Jugendliche sind eben nun mal nicht immer so umsichtig, wie man es bei Erwachsenen voraussetzen dürfte. Gerade deshalb müssten Autofahrer – auch Eltern, die ihre Kinder zur Schule oder in die Kita bringen – besonders vorsichtig sein und ihr Tempo reduzieren.

 

Tatsache ist auch, dass die Straßenverkehrsordnung trotz zahlreicher Novellierungen noch immer auf schnelle Mobilität ausgelegt ist. Beispiel Vorbehaltsstraßen: dort dürfen Autofahrer bisher generell mit bis zu 50 Stundenkilometern unterwegs sein – es sei denn, das Land oder die Kommune weichen von dieser Linie ab und schränken die Freiheit des Autofahrers ein. In der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten den Verkehr zu entschleunigen, ist ein Gebot der Vorsicht. Man muss damit nicht warten, bis es Todesfälle gegeben hat.

Auf welche Weise dies geschieht, ist dabei fast nebensächlich. Allein das Aufstellen von Tempo-30-Schildern nutzt nichts, wenn die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung aus Personal- oder Geldmangel nicht kontrolliert wird. Wo es sinnvoll erscheint, sollte sich die Kommune diesem Vorschlag aber nicht verschließen. Verkehrseinschränkungen sind ebenfalls sinnvoll, kosten allerdings auch Geld. Umso unverständlicher ist es, dass vergleichsweise preiswerte Maßnahmen wie etwa Fahrbahnschwellen unter Hinweis auf mögliche Bürgerproteste nicht in Erwägung gezogen werden. Wer einmal durchgeschüttelt worden ist, nimmt den Fuß schneller vom Gaspedal.