Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung Form vor Inhalt

Brüssel bleibt keine andere Wahl, als Deutschland in der Causa Vorratsdatenspeicherung zu verklagen, schreibt Christopher Ziedler.
Brüssel - Von der Sache her möchte man mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sympathisieren. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, unter dem Eindruck des Terrors von Madrid und London im Rekordtempo zusammengeschustert, ist kein Glanzstück. Die schwierige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gelang nicht gut. Entsprechend urteilte Karlsruhe über das Gesetz, mit dem die EU-Richtlinie Anfang 2006 in deutsches Recht überführt werden sollte. Die Richtlinie selbst ist vom irischen High Court zur Prüfung an den Europäischen Gerichtshof verwiesen worden. Wahrscheinlich wird die EU-Kommission selbst noch vorher eine Überarbeitung des Gesetzestextes beantragen.
Und doch ist dieses schlecht gemachte Gesetz geltendes Recht, an das man sich in einem demokratischen Rechtsstaat zu halten hat. Schlechtes Recht darf nicht ignoriert, es muss geändert werden! Der Formfehler der deutschen Ministerin lässt der EU-Kommission als Hüterin der Verträge keine andere Wahl, als Deutschland nach zwei Jahren der Untätigkeit zu verklagen. Die Koalition sollte schnell ein Gesetz auf den Weg bringen, das den kleinen Spielraum der alten Richtlinie nutzt, und gleichzeitig in Brüssel Druck machen, damit eine Reform der Richtlinie endlich angepackt wird. Auch das ist überfällig.
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