Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung Lichtblick für Datenschützer

Kritiker der Vorratsdatenspeicherung dürfen sich durch die Entwicklung beim Europäischen Gerichtshof bestätigt sehen. Speichern wird nur in engen Grenzen erlaubt, kommentiert Armin Käfer.
Berlin - Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die scheidende Justizministerin, kann sich über einen späten Triumph freuen. Es ist aber nur ein vorläufiger Triumph. Alles deutet darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklären wird. Damit würde die Verhinderungspolitik der FDP-Frau nachträglich legitimiert. Sie hat sich vier Jahre lang dem Ansinnen der Union widersetzt, die Speicher-Vorschrift in deutsches Recht zu übertragen, riskierte dafür sogar eine EU-Klage und Zwangsgeld. Zuvor hatte Leutheusser-Schnarrenberger ein Gesetz, das die Speicherpraxis in Deutschland regeln sollte, zu Fall gebracht.
Ihrem Feldzug gegen das Sammeln von Daten unbescholtener Bürger wird aber kein finaler Erfolg beschieden sein. Auf europäischer Ebene zeichnet sich vielmehr ein Kompromiss ab, der die Vorratsdatenspeicherung in strikten Grenzen ermöglicht. Die große Koalition plant eine Regelung mit noch strengeren Auflagen. Alles in allem hat sich das Engagement der Datenschützer also gelohnt. Der Verzicht auf jegliche Vorratsdatenspeicherung würde einer Kapitulation vor Schwerkriminellen und Terroristen gleichkommen. Das kann nicht im Sinne der Bürger sein, die sich außer Respekt vor ihrer Privatsphäre auch Sicherheit wünschen.
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