Es ist eine Frage der sozialen Verantwortung, die Umwandlung von Wohnungen zu verhindern, meint StZ-Autor Jörg Nauke.

Stuttgart - Angesichts des Wohnungsmangels in Stuttgart ist es erstaunlich, wie allergisch die Hausbesitzer-Lobby noch immer auf das Zweckentfremdungsverbot reagiert. Worum es nicht geht, ist, Touristen die Möglichkeit zu nehmen, in schwäbischen Betten zu nächtigen. Aber es ist der Not geschuldet und eine Frage der sozialen Verantwortung, die Umwandlung von Wohnungen in Fremdenzimmer nicht hinzunehmen, wo doch Erzieherinnen, Pflegekräfte und Polizisten mit ihren Familien verzweifelt nach einer dauerhaften Bleibe suchen. Sie tun dies auch deshalb oft vergeblich, weil es Eigentümer vorziehen, mit der Vermietung auf Zeit an auswärtige Besucher einen Reibach zu machen.

 

Will das Wirtschaftsministerium Steuersünder schützen?

Es ist selbstverständlich, dass das Baurechtsamt das überprüft, und es ist unverständlich, dass das Wirtschaftsministerium andeutet, die Kontrolleure nicht unterstützen zu wollen. Das Argument, Vermietern sollten Dokumentationspflichten erspart bleiben, geht dem Fiskus gegen den Strich. Er hat selbst Interesse an den Daten, um Steuerhinterzieher zu entlarven. Dass sich CDU-Fraktionschef Alexander Kotz, ein denkbarer OB-Aspirant, nun hinstellt und einem auswärtigen Monteur oder einer Bauarbeiterkolonne dasselbe Recht auf bezahlbaren Wohnraum zugesteht wie Stuttgartern in Notlage, dürfte dem Wähler kaum zu vermitteln sein.

Beamte, die ihre Pflicht tun, werden als „Schnüffler“ diffamiert

Die Fremdenzimmer spielten in der Debatte bisher keine Rolle, weil die Haubesitzer-Lobby den Eindruck erweckte, es ginge beim Gesetz allein darum, den Leerstand von Wohnungen zu sanktionieren. Sie erlaubt sich sogar, die Ermittler als „Schnüffler“ zu diffamieren. Vermieter mögen schlechte Erfahrungen gemacht haben. Das ist aber heute, da die Stadt als Bürgin einspringen kann, kein Grund mehr, jenen Stuttgartern Wohnraum vorzuenthalten, die für die Daseinsvorsorge arbeiten.