Die Kommission zur Reform der Altersversorgung der Parlamentarier hat ihren Abschlussbericht an Landtagspräsidentin Aras (Grüne) übergeben. Das Gremium legt sich in seinem Bericht aber nicht fest, lässt aber Präferenzen erkennen.

Stuttgart - Natürlich ist alles eine Frage der Ausgestaltung, dennoch können die Landtagsabgeordneten auf eine verbesserte Altersversorgung hoffen. Die zehnköpfige Expertenkommission unter Leitung des früheren Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Michael Hund, hat am Mittwoch ihren Abschlussbericht an Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) übergeben. Diese sprach von einem Beitrag zur Versachlichung der Diskussion. Mit der Kommission, die sie selbst eingesetzt hatte, habe die Politik Vertrauen zurückgewonnen.

 

Vor gut einem Jahr hatte der Landtag mit dem von Grünen, CDU und SPD unterstützten Plan Schiffbruch erlitten, in einer parlamentarischen Geheimaktion den Abgeordneten die Rückkehr zur Staatspension zu eröffnen. Diese hatte der Landtag zehn Jahre zuvor zugunsten einer Privatvorsorge aufgegeben. Aktuell erhalten die Abgeordneten eine monatliche sozialversicherungsfreie Grunddiät in Höhe von 7776 Euro, dazu separat 1720 Euro für die private Altersvorsorge, außerdem eine steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von 2169 Euro und weitere Zulagen beziehungsweise Aufwandsentschädigungen.

Bürgerforum für die solidarische Bürgerrentenversicherung

Die breiteste Zustimmung fand in der Expertenkommission mit acht gegen zwei Stimmen der Vorschlag, dem bestehenden Versorgungswerk der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg beizutreten. Eine Idee, die auch im Bürgerforum Anklang gefunden hatte. Beim Bürgerforum handelte es sich um eine Form der Bürgerbeteiligung, bei der per Zufallsverfahren ausgewählte Bürger eigene Vorschläge zur Altersversorgung der Abgeordneten entwickelten. Eine Rückkehr zur Staatspension lehnte das Bürgerforum einhellig ab. Als Grundlage für die Beratungen des Landtags empfahl das Bürgerforum zwei alternative Modelle mit einem Versorgungsaufwand von bis zu 2000 Euro: Pflichtbeiträge für ein Versorgungswerk der Abgeordneten (Modell A) oder ein Bausteinmodell mit Höchstbeträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und einer Zusatzversorgung (Modell B). Als „Zukunftsvision“ plädierte das Bürgerforum für eine solidarische Bürgerrentenversicherung.

In der Expertenkommission fand mit sieben zu drei Stimmen die Idee einer Renten-Rückdeckungsversicherung Zuspruch. Dabei würde der Landtag als Versicherungsnehmer auftreten. Für eine unmittelbare staatliche Leistung plädierten fünf Kommissionsmitglieder, davon vier für eine „staatliche ausgestaltete und garantierte Versorgung“. Für die Staatspension – die so nicht genannt, aber gemeint ist – spreche schon der Umstand, dass der Bundestag und die Mehrzahl der Landesparlamente diesem Modell folgten. Vorgesehen ist eine Steigerungsrate von zwei Prozent pro Mandatsjahr. Nach nur einer Legislatur (fünf Jahre) erreichte ein Abgeordneter demnach die Anwartschaft auf eine Pension von zehn Prozent der Grunddiät (derzeit 7776 Euro), also knapp 800 Euro.

Rülke sieht keinen Fortschritt

Am wenigsten Zuspruch mit drei Voten erhielt das Drei-Säulen-Modell, eine Kombination von gesetzlicher Rentenversicherung, Zusatzversorgung und Eigenvorsorge aus den Diäten. Gabriele Frenzer-Wolf, Kommissionsmitglied und stellvertretende Landesvorsitzende des DGB, sagte: „Ich bin dafür, dass die Abgeordneten vorrangig in das Solidarsystem der deutschen Rentenversicherung einzahlen.“ Dieses System habe sich in 130 Jahren bewährt und lebe davon, „dass alle einzahlen“. Laut Frenzer-Wolf bezieht ein Abgeordneter nach dem Drei-Säulen-Modell nach zehnjähriger Mandatszeit im Alter eine Brutto-Rente, die doppelt so hoch ist wie die Rente, die sich ein Durchschnittsverdiener in demselben Zeitraum erarbeiten kann, nämlich 706 Euro im Vergleich zu 343 Euro.

Die Fraktionschefs von Grünen, CDU und SPD lobten die Arbeit der Kommission. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte hingegen: „Ich komme zu dem Ergebnis, dass uns der ganze Prozess nicht weitergebracht hat.“ Der Landtag muss nun beraten, wie er mit den Vorschlägen verfährt. Eine Verbesserung gegenüber der jetzigen Altersversorgung werden die Abgeordneten mit Sicherheit anstreben.