Kommunalpolitik und Coronavirus Gemeinderat darf auch per Video tagen

Auch eine Variante: Gemeinderatssitzung unter Corona-Bedingungen im niedersächsischen Dorf Ebstorf. In Baden-Württemberg sind aber Videokonferenzen geplant. Foto: dpa/Philipp Schulze

Innenminister Strobl will digitale Konferenzen in kommunalen Gremien ermöglichen. Die Öffentlichkeit muss allerdings gewährleistet sein. Die Regelung soll sogar auch nach der Corona-Krise noch gelten.

Stuttgart - Gemeinderäte und andere kommunale Gremien dürfen angesichts der Corona-Pandemie künftig auch in Videokonferenzen tagen: Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den Innenminister Thomas Strobl jetzt den Regierungsfraktionen zugeleitet hat. Damit will er die rechtliche Grundlage für Ratssitzungen schaffen, bei denen die Mitglieder im Ausnahmefall – etwa aus Gründen des Infektionsschutzes – nicht persönlich anwesend sein können. „Baden-Württemberg setzt sich jetzt bei digitalen Gremiensitzungen an die Spitze in Deutschland“, sagte Strobl unserer Zeitung, „das Land ist hier absoluter Vorreiter.“

 

Sobald der Landtag zugestimmt hat, steht den Kommunen das neue Instrument zur Verfügung. Nur ihre Hauptsatzung – die Statuten einer Gemeinde – müssen sie dafür ändern. Doch nicht sofort. Strobl: „Bis die Gemeinden ihre Hauptsatzung geändert haben, soll – Corona-Zeiten geschuldet – die Durchführung von Videokonferenzen bereits ohne Regelung in der Hauptsatzung während einer gewissen Übergangsfrist mit der Gesetzesänderung möglich sein.“

Gefahr von Rechtsfehlern

Angesprochen sind von der Reform nicht nur Gemeinderäte und Kreistage, sondern auch andere kommunale Gremien – zum Beispiel Ortschaftsräte, die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart, die Versammlungen der übrigen Regionalverbände oder die Gremiensitzungen von Sparkassen. Zahlreiche ihrer Sitzungen sind in den vergangenen Wochen wegen der Corona-Gefahr abgesagt worden. Die rechtliche Änderung ist nicht trivial, denn die Gemeinde- sowie die Landkreisordnung gehen eigentlich „erkennbar von einer persönlichen Anwesenheit der Gemeinde- und Kreisräte aus“, hatte das Innenministerium schon Mitte März in einer Handreichung an die Kommunen gewarnt. Ratssitzungen via Skype oder anderen Videoprogrammen trügen das Risiko in sich, dass die Beschlüsse „rechtsfehlerhaft“ seien, heißt es darin.

Nicht nur für Corona

Eine Bedingung müssen die Städte und Gemeinden aber auch mit Videokonferenzen erfüllen: Die Sitzungen müssen in der Regel öffentlich sein. Es sei denkbar, dass die Videokonferenzen in den Ratssaal übertragen werden, heißt es dazu im Innenministerium. Strobls Haus hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Neuerung in die landesweite Corona-Verordnung aufzunehmen.

Doch dagegen gab es offenbar rechtliche Bedenken. Außerdem habe die kommunale Familie den Wunsch geäußert, Ratssitzungen per Video nicht nur während der Geltungsdauer von Corona, sondern auch in anderen Ausnahmesituationen abhalten zu können. Dem habe er Rechnung getragen, so der Innenminister. „Wir stehen an der Seite der Städte, Gemeinden und Landkreise“, sagte der CDU-Landesvorsitzende Strobl, der selbst 27 Jahre Mitglied im Gemeinderat seiner Heimatstadt Heilbronn war. „Deshalb ist mit wichtig, die Dinge so zu regeln, wie es für die kommunale Familie gut ist.“ Wie es heißt, haben die Regierungsfraktionen der Vorschlag positiv aufgenommen.

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