Kreuzchen auf dem Wahlschein, ab damit in die Wahlurne und dann die ersten Hochrechnungen abwarten. So einfach läuft das bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 aber nicht ab – hier können Wähler kumulieren und panaschieren. Wir erklären, wie das funktioniert.

Stuttgart - Das Wahlrecht bietet bei Kommunalwahlen eine Besonderheit: Das sogenannte Kumulieren und Panaschieren. Auch Sonntag, 26. Mai 2019, können Wähler dies praktizieren.

 

Kumulieren heißt, dass einem Bewerber bis zu drei Stimmen gegeben werden können. Panaschieren bedeutet, dass der Wähler Kandidaten verschiedener Listen zu seinem „Wunschgemeinderat“ zusammenstellen kann. Doch das kann tückisch sein – vor allem dort, wo viele Gemeinderäte zu wählen sind. Bereits eine Stimme zuviel bedeutet, dass die gesamte Stimmabgabe ungültig ist.

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Kumulieren bedeutet übersetzt in etwa „anhäufen“ – Beim Kumulieren können Wahlberechtigte mehrere Stimmen auf einen Kandidaten anhäufen. Dabei verfügen Wähler in einigen Bundesländern entweder über so viele Stimmen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind, oder über insgesamt lediglich drei Stimmen. In beiden Fällen können Wähler einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.

Panaschieren kann mit „bunt verteilen“ übersetzt werden. Darunter versteht man die Möglichkeit, mehrere Stimmen auf die kandidierenden Personen verschiedener Parteien zu verteilen. Die Wähler können dadurch einzelne Politiker verschiedener Parteien unterstützen.

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So funktioniert’s

Jeder wahlberechtigte Bürger hat so viele Stimmen, wie es Gemeinderäte gibt. In Stuttgart sind das 60 Stimmen. Eine Möglichkeit: Der Wähler kann auf dem riesigen Stimmzettel die Stimmen alle gleichmäßig auf die 60 Kandidaten und Kandidatinnen einer Partei verteilen (je eine Stimme). Fast 50 Prozent der Stuttgarter Wahlbürger haben dies auch bei der letzten Gemeinderatswahl im Frühjahr 2014 getan.

Die Übrigen haben „kumuliert“, also einer oder mehreren kandidierenden Personen ein bis drei Stimmen gegeben, dafür bei anderen kein Kreuzchen gemacht. Oder sie haben „panaschiert“, also verschiedenen Kandidaten auf Listen unterschiedlicher Parteien ihre Stimme gegeben.

Das sind die Verwaltungsbezirke:

Weitere Informationen

Alles Weitere rund um die Kommunalwahl in Baden-Württemberg stellt die Landeszentrale für Politische Bildung unter www.kommunalwahl-bw.de zur Verfügung.