Wie ging eigentlich die letzte Gemeinderatswahl in Osterburken aus? Ohne sehr gut gepflegtes Privatarchiv kann das keiner mehr so richtig nachvollziehen, und es fehlen womöglich wichtige Informationen für die Entscheidung bei der nächsten Kommunalwahl am 9. Juni. Die Namen der Gewählten sind auf der Webseite der Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis zwar zu finden. Wer am 26. Mai 2019 wie viele Stimmen bekommen hat, steht in Osterburken aber nirgends – nicht auf der Website, nicht im Schaukasten am Rathaus. Selbst aus dem digitalen Amtsblatt-Archiv ist das Ergebnis gelöscht worden.
In mindestens 128 anderen Gemeinden in Baden-Württemberg sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2019 online nicht verfügbar. Das ergibt eine Recherche unserer Redaktion. Die Gründe dafür wirken teilweise skurril. Sie sagen etwas über den Stand der Digitalisierung in Deutschland anno 2024 aus – und über das Demokratieverständnis.
Selbst im Amtsblatt geschwärzt
„Das Wahlergebnis wird durch den Bürgermeister ortsüblich öffentlich bekannt gemacht“, heißt es auf der Webseite von Osterburken. Ist es in Osterburken nicht ortsüblich, sich im Internet zu informieren? Dazu sagt der Hauptamtsleiter Julian Schneider nichts. Vermutlich sei das alte Wahlergebnis bei einer „Neuausrichtung der Website“ verschwunden: „Seither gab es aus der Bevölkerung auch kein an uns gemeldetes Interesse an der Einsichtnahme in diese Wahlergebnisse.“
Unklar ist, ob sich das in den Wochen vor der nun anstehenden nächsten Wahl womöglich geändert hat. Warum aber sind die Ergebnisse selbst im Onlinearchiv des Amtsblatts geschwärzt worden? Da verweist Schneider an den Nussbaum-Verlag in Weil der Stadt, der für zahlreiche Gemeinden Amtsblätter publiziert und sie zusätzlich in einem eigenen Onlineportal archiviert – worauf die Gemeinden wiederum verlinken.
„Tatsächlich löschen wir dort sämtliche Wahlinhalte“, sagt der Geschäftsführer Andreas Tews. Warum? „Gemäß der Kommunalwahlordnung kann eine Veröffentlichung im Internet erfolgen, wenn gewisse Beschränkungen eingehalten werden. Wir haben uns jedoch dagegen entschieden und löschen daher die Inhalte komplett“. Gemeinden könnten den amtlichen Teil der von Nussbaum produzierten Amtsblätter auch separat auf ihrer eigenen Website zugänglich halten. Für das Löschen der Wahlergebnisse seien ihm jedoch „zwingende rechtliche Gründe nicht bekannt“. Der Nussbaum-Verlag lösche auf seinem Portal „eher zur Sicherheit“.
Keine Pflicht – nichts veröffentlicht
Was steht in der Kommunalwahlordnung? Geregelt ist neben der ortsüblichen Veröffentlichung, dass personenbezogene Daten spätestens sechs Monate nach der darauffolgenden Wahl online gelöscht werden müssen – Informationen zu den 2019 gewählten Gemeinderäten also spätestens diesen Dezember. Das Gesetz wurde zuletzt im vergangenen Jahr novelliert. „Immer wieder kommt es zu Über- und Angriffen auf kommunale Mandatsträger“, heißt es in der Begründung. Darin geht es beispielsweise um die Adressen von Kandidaten.
Zu den erhaltenen Stimmen sagt der Gesetzestext auch in der neuen Fassung nichts. Das zuständige Innenministerium sieht laut einem Sprecher „keine rechtlichen Einwände“, diese Informationen öffentlich verfügbar zu halten, es gibt dazu aber auch keine Empfehlung ab. Und wo es keine Pflicht gibt, veröffentlichen manche Gemeinden eben nichts im Internet.
Es gibt ja noch den Glaskasten
Allmersbach im Tal (Rems-Murr-Kreis) ist ein Beispiel dafür. Aus dem dortigen Rathaus heißt es auf Anfrage, man habe nach der Wahl den Glaskasten anschauen oder das gedruckte Amtsblatt aufbewahren können. Der Bürgermeister von Mühlhausen im Täle (Kreis Göppingen) sagt, seine Tür stehe jederzeit offen: „Die digitalen Medien hatten in der Vergangenheit tatsächlich nie eine große Rolle gespielt.“ Wer nicht mittels Besuch beim Bürgermeister oder Termin zur Akteneinsicht das Wahlergebnis von 2019 einsehen will, hat dennoch Pech. Die Stadt Herbolzheim (Kreis Emmendingen) hat auf einer Online-Infoseite zur Kommunalwahl nach der Anfrage unserer Zeitung die Ergebnisse von 2019 ergänzt.
Einfacher wäre es, die Wahlergebnisse konsequent digital zu erfassen und zu veröffentlichen. Dafür gibt es längst entsprechende Software, die beispielsweise im benachbarten Rheinland-Pfalz auch verpflichtend landesweit eingesetzt wird. In Baden-Württemberg ist das bislang mangels rechtlicher Grundlagen nicht möglich. Jede Gemeinde entscheidet selbst, wie sie die Wahlergebnisse erfasst und veröffentlicht. Auch „der Einsatz von EDV ist gesetzlich nicht vorgeschrieben“, so ein Sprecher des Innenministeriums.
So arbeiten manche Kommunen auch bei der Wahl am 9. Juni 2024 noch mit Stift, Papier und Faxgerät. Rund 150 von 1101 Gemeindeverwaltungen nutzen auch diesmal nicht die von der kommunalen IT-Dienstleisterin Komm.One bereitgestellte, über einen Aachener Hersteller bezogene Software Votemanager. Das Programm veröffentlicht die Ergebnisse gesammelt im Internet.
Ist das nicht gerade für kleinere Gemeinden praktisch und für die Bürger hilfreich? Ja sicherlich, aber „das Innenministerium kann die Verwendung einer bestimmten Wahlsoftware nicht vorschreiben“, erklärt der Sprecher. Jedenfalls nicht ohne eine neuerliche Änderung der Kommunalwahlordnung.