Die einen wollen Wohnungsbau auch weiter draußen im Grünen ermöglichen, die anderen verteidigen das innerörtliche Bauen. Daneben gibt es aber auch noch andere Streitpunkte.

Stuttgart - Bei der Frage der Baugebiete sind die Positionen in der Stuttgarter Kommunalpolitik so: CDU, Freie Wähler, FDP und SPD wollen auch am Siedlungsrand bauen lassen – und pro Jahr 700 bis 1000 neue Wohnungen mehr ermöglichen (die Verwaltung will mindestens 1800 Fertigstellungen, im Moment seien es rund 2100, sagt sie). Die Freien Wähler befürworten „behutsame Eingriffe in Außenbereiche“. Am Prinzip Innenentwicklung halten Grüne, SÖS und Linke fest.

 

Sonderthemen:
Die Liste BZS 23 plädiert für Überbauung von Straßen, Hausboote, Gebiete für Minibehausungen und höhere Bauten. Die Liste SchUB will versiegelte Flächen und Tunnel überbauen, auch höher bauen. Die AfD fordert: Wer die Miete vom Staat bezahlt bekommt, soll den Wohnort nicht frei wählen dürfen.

Bodennutzung:
Die Linke will pro Jahr 1000 Gemeindewohnungen bauen – und jene enteignen, die private Wohnbauflächen hartnäckig unbebaut lassen. Die SÖS will wie die Linke Grundstücke nicht mehr verkaufen, sondern in Erbbaupacht vergeben, zudem der Erhaltung von günstigen Wohnungen Vorrang vor Ersatzbauten geben. Die SPD will auch mehr kommunale und genossenschaftliche Mietwohnungen erreichen und stärkere Vorkaufsrechte der Stadt. Dem stimmten die Stadtisten (deren Ex-Stadtrat Ralph Schertlen nun für SchUB antritt) und die Junge Liste zu. Die Stadtisten fordern kleinere Wohnungen und alternative Wohnformen. Die Grünen wollen Privatinvestoren Schlüsselgrundstücke nur in Erbbaupacht vergeben, andere Grundstücke in der Regel verpachten.

Hauptstreitpunkte
: Die CDU lehnt weitere Satzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung ab. Die Grünen sind „offen dafür“. SPD, SÖS und die Linke fordern mehr davon. SÖS, Linke und Junge Liste fordern ein konsequenteres Vorgehen gegen Zweckentfremdung von Wohnraum, auch mehr Personal zur Kontrolle. Die Freien Wähler lehnen „Leerstandsschnüffelei“ ab, die CDU Zwangsmaßnahmen „bei berechtigtem temporärem Leerstand“. Die Grünen fordern vom Land, eine „Zweckentfremdungssatzung mit Biss“ zuzulassen.