Das Berechnungsverfahren für die Sitzzuteilung bei Kommunalwahlen war 2014 geändert worden. Die bisherige Benachteiligung von kleineren Parteien ist laut einer Vergleichsstudie des Statistischen Landesamts etwas geringer geworden.
Stuttgart - Wählen ist so einfach: Man hat eine Stimme und gibt sie ab. Fertig. Nun ja, das gilt für die Landtagswahl am 13. März wieder. Bei Kommunalwahlen ist es ein bisschen komplizierter, weil man eben nicht nur eine Stimme hat, sondern so viele wie im Gemeinderat oder im Kreistag Sitze zu besetzen sind. Da muss man dann schon mal 48 Stimmen gültig ins Ziel bringen.
Aber das ist alles nichts, wenn es dann ans Auszählen geht. Wie setzt man Millionen Wählerstimmen in zig Mandate um? Wissenschaftler zerbrechen sich darüber den Kopf, und es kommt immer wieder zu Korrekturen. Die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 sind nach einem anderen System ausgezählt worden als die vom 7. Juni 2009. Hat das wesentliche Änderungen gebracht und mehr Gerechtigkeit?
Hat es wohl. Das zeigen neuerliche Auswertungen, die das Statistische Landesamt im Auftrag des Innenministeriums angestellt hat – diesmal für die Kreistagswahlen. Die Umstellung des Berechnungsverfahrens von d’Hondt auf Sainte-Laguë/Schepers sollte die tendenzielle Benachteiligung kleinerer Parteien oder Gruppierungen mildern. Nach d’Hondt dauert es länger, bis eine kleine Partei ihren ersten Sitz zugeteilt bekommt; bei Sainte-Laguë/Schepers kommt sie früher zum Zug.
Bei Gemeinderatswahlen sind kleine Parteien im Vorteil
Das sieht man an den Ergebnissen der Gemeinderatswahlen. Die CDU hat 176 Sitze weniger bekommen als sie nach d’Hondt erhalten hätte. Auch die Wählervereinigungen gehören zu den Verlierern. Die FDP (rechnerisches Plus: 37 Sitze), die Grünen (plus 18) und die Linke (plus 14) haben – als kleinere Parteien – vom neuen Modus profitiert. Auffällig wird es bei den ganz kleinen Parteien. Ginge es noch nach d’Hondt wären die Satiriker von der Partei nicht in Karlsruhe, nicht in Freiburg und nicht in Tübingen im Gemeinderat, die NPD nicht in Mannheim und nicht in Weil am Rhein.
Ähnlich sehen die Ergebnisse für die Kreistage aus. Aber eben nur ähnlich. Eine Kreistagswahl auszuzählen ist noch komplizierter als es schon eine Gemeinderatswahl ist. Bei einer Kreistagswahl werden nämlich – ähnlich wie bei der Landtags- oder der Bundestagswahl – Wahlkreise gebildet. Und das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Rechnerei nicht aufgeht. Es können auch hier Überhangmandate entstehen, nämlich wenn eine Partei in der Summe der verschiedenen Wahlkreise mehr Sitze errungen hat als ihr vom Gesamtergebnis des Landkreises her zustehen. In dem Fall heißen sie dann Mehrsitze.
System bei Kreistagswahl ist ziemlich komplizier
Wo ein Überhangmandat ist, folgt meist auch ein Ausgleichsmandat: Um die Kräfteverhältnisse im Kreistag an die Stimmenrelationen anzugleichen, erhalten andere Gruppierungen Ausgleichsmandate, um den Vorsprung der einen Liste mit ihren Überhangmandaten zu egalisieren. Das bläht so ein Kommunalparlament natürlich auf. Die baden-württembergische Landkreisordnung hat eine Besonderheit parat, um die Vergrößerung der Kreistags in Grenzen zu halten: Durch die Zuteilung von Mehr- und Ausgleichssitzen darf die gesetzliche Sitzzahl nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden. An dieser Grenze wird der Verhältnisausgleich abgebrochen.
Das ist nicht so gerecht, wie man sich das in Deutschland wünscht. Aber auch da hilft die jetzt gültige Sitzverteilmethode von Sainte-Laguë/Schepers. Im Ergebnis hätte es nach der Wahl 2014 exakt 27 Kreisräte mehr gegeben, wenn die zusätzlichen Sitze vollständig ausgeglichen worden wären. Das wurden sie aber nicht: Am Ende kamen nur 2228 Kreisrätinnen und Kreisräte in Amt und Würden statt 2255. Nach d’Hondt wären aber noch viel mehr Kandidaten leer ausgegangen, nämlich 101.
Kleiner Trost für CDU und Freie Wähler: Sie profitierten bisher am meisten von Überhangmandaten und litten deshalb auch am meisten, wenn der Verhältnisausgleich abgebrochen wurde. Das passiert nun seltener.
Nun könnte der Gerechtigkeitsgewinn auf die Besonderheiten einer Wahl zurückzuführen sein. Ist es aber nicht, denn die Statistiker haben auch die Wahlergebnisse von 2009 durch beide Zuteilalgorithmen laufen lassen und sind zum gleichen Ergebnis gekommen wie für die 2014 er-Wahl.