Junge Menschen im Südwesten können künftig schon ab dem 16. Geburtstag bei kommunalen Wahlen ihre Stimme abgeben. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz zur Senkung des Wahlalters um zwei Jahre.

Stuttgart - Junge Menschen im Südwesten können künftig schon ab dem 16. Geburtstag bei kommunalen Wahlen ihre Stimme abgeben. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz zur Senkung des Wahlalters um zwei Jahre. Allerdings handelt es sich nur um das aktive Wahlrecht. Um ein Mandat bewerben können sich die jungen Menschen nach wie vor erst mit 18 Jahren. Jugendliche könnten mit der Neuregelung ihr unmittelbares Lebensumfeld deutlich besser mitgestalten, sagte Innenminister Gall (SPD).

 

Die erste Gelegenheit bietet sich bei der OB-Wahl in Singen am 30. Juni. In Aalen soll am 7. Juli ein neuer Schultes bestimmt werden.

Die Fraktionen von CDU und FDP lehnten das gesamte Gesetzespaket ab, zu dem im Sinne der Frauenförderung auch eine Sollvorschrift zur paritätischen Besetzung kommunaler Wahllisten gehört. Gerade dieses war der FDP ein Dorn im Auge, denn sie sieht den Wähler dadurch beeinflusst und bevormundet. Ein weitere Grund für das „Nein“ der FDP ist nach den Worten des früheren Justizministers Ulrich Goll der Wegfall der Möglichkeit, bei Kreistagswahlen in zwei Wahlkreisen zu kandidieren.

Die CDU wandte sich vor allem gegen ein Auseinanderreißen von aktivem und passivem Wahlrecht bei der Senkung des Wahlalters. Überdies stelle dies einen Bruch in der Wahlsystematik von kommunalen Abstimmungen im Vergleich zu Landtags- und Bundestagswahlen dar, erläuterte Alexander Throm (CDU).