Die Ergebnisse der Volkszählung ärgern viele Bürgermeister. Sie haben jetzt weniger Einwohner und bekommen weniger Geld zugewiesen. Darum wollen immer mehr Kommunen per Klage das Ergebnis korrigieren. Der Städtetag koordiniert die Bewegung.

Stuttgart - So viel ist sicher: 50 Städte und Gemeinden werden gerichtlich gegen die ihnen per Zensus 2011 zugeordneten Einwohnerzahlen vorgehen. Sie alle haben den Städtetag bereits von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt. Und die Gemeinderäte der 50 Kommunen haben bereits entsprechende Beschlüsse herbeigeführt: Danach soll geklagt werden, falls die Bescheide des Statistischen Landesamtes als Reaktion auf die von den Kommunen eingelegten Widersprüche nicht zu einem für sie zufrieden stellenden Ergebnis führt.

 

„Wir rechnen mit bis zu hundert Klagen,“ sagt der Städtetagsdezernent Norbert Brugger. Sie können aber noch gar nicht erhoben werden, weil das Statistische Landesamt seine Widerspruchsbescheide noch nicht versandt hat. Das werde im März beginnen und sich mindestens bis Mai hinziehen, heißt es.

Maximal sechs Klagen

In der Sache stehen sich die Kommunen und das Landesamt in Abneigung gegenüber. Das heißt nicht, dass man nicht miteinander verhandeln würde. Dabei geht es um die Verfahrensökonomie. Die kommunale Seite will laut Brugger „maximal sechs“ Städte und Gemeinden benennen, die ihre Klagen einbringen und dann auch durchfechten sollen. Im Land gibt es vier Verwaltungsgerichtsbezirke. In jedem soll es mindestens eine Klage geben. So will man „die Streubreite an Meinungen“ ausloten. Das hält man für ausreichend, da auch außerhalb Baden-Württembergs geklagt wird, und sich somit auch Verwaltungsrichter in anderen Ecken der Republik mit dem Thema befassen und ein dann in der Öffentlichkeit stehendes Urteil sprechen müssen.

Die anderen klagewilligen Orte sollen ihre Klagen einreichen, gleichzeitig aber beantragen, dass das Verfahren zunächst ruhen soll. Zwischen der kommunalen Seite und dem Landesamt ist angedacht, dass die sechs streitbereiten Kommunen ihre Widerspruchsbescheide mit der ersten Welle erhalten sollen, damit die Prozesslawine losgetreten werden kann.

Bundesweit 57 Klagen anhängig

Ist der Bescheid auf den Widerspruch der Gemeinde im Rathaus eingegangen, hat die Verwaltung einen Monat Zeit, um Klage zu erheben. Diese Zeit werde man mindestens brauchen, mutmaßt der Städtetagsdezernent. Zwar hat der Verband Argumentationshilfen und Textbausteine für die Widersprecher und Klageführer zusammengetragen – sie werden auch außerhalb Baden-Württembergs verwendet. Doch hat jeder Widerspruch und somit auch der darauf ergehende Bescheid eigene Schwerpunktsetzungen, worauf wieder in einer eigenen Version reagiert werden muss.

Es gibt auf beiden Seiten der streitenden Parteien ein großes Interesse, den Zwist geordnet zu führen. Bundesweit sind bereits 57 Klagen anhängig. Das hat der Deutsche Bundestag im Januar mitgeteilt. In einigen Ländern gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit. Dort muss dann sofort gegen die Festsetzung der Einwohnerzahl geklagt werden. Dieser Information zufolge haben von den 11 194 Gemeinden in der Republik 833 Widerspruch gegen die ihnen zugegangene Festsetzung eingelegt.

Vereintes Marschieren angemahnt

Manche Kommunen sind ungeduldig. Ihre Spitzenverbände mahnen aber zum vereinten Marschieren. Andernfalls, so Norbert Brugger, würde ein Chaos einziehen, wenn die einen Kommunen ihre Schlüsselzuweisungen zum Beispiel gemäß den Zensuszahlen erhielten, andere sich im Gerichtssaal aber womöglich per Urteil erstreiten, dass diese Werte unkorrekt sind.

Offenbar reiht sich auch die Justiz in diese aufeinander abstimmte Phalanx ein, denn auch im Land ist ein Verfahren bereits anhängig, ein Eilverfahren sogar. Seit Oktober ist da aber noch nichts passiert.