Die Kommunen in Deutschland stöhnen über die Brüsseler Bürokratie: Diese schreibt vor, öffentliche Aufträge europaweit auszuschreiben. Sinnlose Geldverschwendung, mosern die Bürgermeister.

Brüssel/Ludwigsburg - Das Schulbuch-Beispiel könnte aus dem Lehrbuch der Europaskeptiker stammen. Es ist schon ein paar Jahre her, da musste das Landratsamt Ludwigsburg sich einer EU-Richtlinie beugen – und eine Ausschreibung starten, die selbst Satiriker für überzogen halten könnten. Der Kreis brauchte neue Schulbücher für seine sieben Berufsschulen. Wegen der hohen Auftragssumme, rund 480.000 Euro, musste die Leistung europaweit ausgeschrieben werden – mit grotesken Folgen. Wenig überraschend fanden sich nur Bieter aus dem deutschsprachigen Raum. Ebenso wenig überraschend: alle 52 Bieter legten  exakt dasselbe Angebot vor. In Deutschland gilt schließlich die Buchpreisbindung. Am Ende eines langen, bürokratischen Verfahrens musste das Los entscheiden – „ein bisschen peinlich“, fand das sogar der Ludwigsburger Landrat Rainer Haas, ansonsten eher ein EU-Patriot.

 

Weniger groteske, aber oft ebenso ärgerliche Folgen beklagen viele Kommunen wegen der europaweiten Ausschreibungspflicht von Bau- oder Dienstleistungen jenseits der Mindestgrenzen. „Die Kommunen brauchen mehr Spielräume“, fordert deshalb Florian Domansky, der das Europabüro der baden-württembergischen Kommunen in Brüssel leitet. Bürgermeister und kommunale Gremien seien „würdig und legitimiert genug, viele Entscheidungen selbst zu treffen“.

Doch in Brüssel fand Domansky nur bedingt Gehör. Die Reform des EU-Vergaberechts, die am Mittwoch verabschiedet werden soll, dürfte wenig dazu beitragen, die Sorgen der Bürgermeister zu zerstreuen. Als lästig werden insbesondere die Wertgrenzen empfunden (siehe Kasten). Überschreitet man diese, muss die Leistung in einem aufwendigen EU-weiten Verfahren vergeben werden.

Trotz EU-Ausschreibung: kein Anruf aus dem Ausland

Diese Vorschrift traf auch Vaihingen/Enz. Die Kleinstadt, etwa 30 Kilometer nordwestlich von Stuttgart gelegen, hat zusammen mit drei Nachbarkommunen fünf Feuerwehrfahrzeuge gekauft. Weil die Transporter zusammen mehr als 200 000 Euro kosten, musste ausgeschrieben werden.

Ausschreiben bedeutet in diesem Fall: die gewünschte Leistung muss detailliert beschrieben und im EU-Amtsblatt publiziert werden – oftmals dicke Papierstapel mit Informationen. Die eingehenden Angebote werden strikt nach dem Vier-Augen-Prinzip entgegengenommen und bis Ende der Bieterfrist weggeschlossen – bis sie schließlich in einem öffentlichen Akt geöffnet und verglichen werden.

Das Ergebnis in Vaihingen: „Noch nicht mal ein Anruf aus dem Ausland“, sagt der Oberbürgermeister Gerd Maisch. Es habe nur eine Handvoll Bieter gegeben, allesamt aus Baden-Württemberg – so sei es praktisch immer. Wozu also der bürokratische Aufwand, die Ausschreibung für das EU-Amtsblatt detailliert aufschlüsseln zu müssen? „Kein Ausrüster aus dem Ausland wird sagen: Das lohnt sich“, sagt Maisch, der sich höhere Wertgrenzen und mehr Flexibilität bei der Ausschreibung wünscht. Es müsse genügen, die Leistung in einer örtlichen Zeitung auszuschreiben – wer mehr Informationen wolle, könne die Unterlagen mit Details ja anfordern. „Wer Aufträge will, dem ist das zuzumuten“, meint der OB.

Doch von solchen Öffnungen oder höheren Wertgrenzen – von einer Anpassung an die Inflationsrate abgesehen – ist im neuen EU-Entwurf nichts zu lesen. „Mit dieser Forderung sind wir gescheitert“, sagt der kommunale Vertreter Florian Domansky. Als Grund nennt ein Sprecher der EU-Kommission die Welthandelsorganisation WTO. Nur in Abstimmung mit ihr würden die Schwellenwerte geändert, teilt der Sprecher mit. Ein Alleingang der EU sei wenig sinnvoll.

Die Kommunen befürchten schlimme Folgen

Trotz der Niederlagen ist Domansky schon froh, dass Schlimmeres verhindert wurde. Die Reform hätte „durchaus ans kommunale Eingemachte gehen können“, sagt er. Auf EU-Ebene habe er in jüngster Zeit einen Trend bemerkt, immer mehr Leistungen dem Wettbewerb unterwerfen zu wollen.

Heikle Fragen standen zur Debatte: Gilt es als Verstoß gegen EU-Recht, wenn eine Stadtgärtnerei auch Blumen an Privatkunden verkauft? Haben Kommunen ein Monopol, wenn sie die Wasser- und Abwassernetze betreiben, statt sie EU-weit auszuschreiben? Dürfen öffentliche Verwaltungen sich gegenseitig Aufträge erteilen, oder ist das Wettbewerbsverzerrung?

Die Ergebnisse seien zwar nicht optimal, „aber wir haben etwas erreicht“, sagt Domansky. Die Wasserversorgung taucht in der EU-Novelle nicht auf – dank eines öffentlichen Aufschreis nebst Intervention der Bundeskanzlerin. Kommunale Betriebe dürfen bis zu 20 Prozent ihres Umsatzes auf dem Privatmarkt erwirtschaften – statt nur zehn Prozent, wie die Kommission es wollte. Bei der Zusammenarbeit zwischen Städten und Gemeinden sieht Domansky aber immer noch Handlungsbedarf. Unverständnis habe bei den kommunalen Verbänden ein neueres Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausgelöst, berichtet er. Der Kreis Düren (Nordrhein-Westfalen) wollte die Reinigung seiner Gebäude von einem Tochterbetrieb der Stadt Düren übernehmen lassen. Aus seiner Sicht: interkommunale Zusammenarbeit. Aus Sicht der Luxemburger Richter: Wettbewerbsverzerrung, wie sie im Sommer 2013 urteilten.

Seitdem gebe es bei öffentlichen Verwaltungen die Sorge, dass mit Hilfe Europas die kommunale Zusammenarbeit gefährdet werde. Die Richter erklärten in diesem Zusammenhang nur Verträge zwischen Kommunen für zulässig, die auf Gegenseitigkeit basieren – nach dem Motto: Stadt A übernimmt den Winterdienst für Gemeinde B, wenn diese die öffentlichen Plätze in A reinigt. „Praxisfremd“, findet das Florian Domansky.

Die Zusammenarbeit zwischen Kommunen ziele oft darauf ab, Synergien zu nutzen. Das könne auch nach dem Motto „Groß hilft Klein, Klein bezahlt dafür“ laufen. Im Entwurf der EU-Reform sei so etwas immerhin im Gegensatz zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag nicht mehr explizit ausgeschlossen. Florian Domansky findet das sinnvoll – „sicher auch für den Steuerzahler“.