Der Reformbedarf beim Bundestagswahlrecht ist seit 2013 offenkundig. Vor allem die Union hat sich bis zuletzt Eingriffen widersetzt. Nun ist ein Kompromiss vor der parlamentarischen Sommerpause gescheitert. Die Reformunfähigkeit in eigener Sache ist blamabel, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Wie viele Volksvertreter erträgt das Volk? Auf diese Frage lässt sich der seit Jahren schwelende Streit über das Bundestagswahlrecht zuspitzen. Nun wird diese Hängepartie erneut auf unbestimmte Zeit vertagt. Die große Koalition konnte sich vor der jetzt anbrechenden parlamentarischen Sommerpause auf keine Reform verständigen. Eine solche ist mit Blick auf die Vorbereitung der Wahl im kommenden Jahr kaum noch zu schaffen. Schließlich hat die Kandidatenkür bereits begonnen. Da wird es schwer, im laufenden Verfahren die Vorschriften zu ändern. Damit besteht das Risiko, dass der Bundestag weiter anschwillt. 598 Abgeordnete sind im Gesetz vorgesehen, aktuell sind es 709. Je nach Wahlergebnis könnten es mehr als 800 werden. So bliebe der Bundestag das mit Abstand größte Parlament der freien Welt.