Der Fall des Dieselrichters wurde inzwischen auch an Guido Wolf (CDU) herangetragen. Doch der Justizminister will sich heraushalten – und verweist auf die Chefs von Landgericht und Oberlandesgericht.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Justizminister Guido Wolf (CDU) will sich aus dem Konflikt um den „Dieselrichter“ am Landgericht Stuttgart heraushalten. Der Vorgang um dessen Ablösung wegen Befangenheit sei zwar an ihn persönlich und an seinen Amtschef herangetragen worden, sagte Wolf. Er werde jedoch „von der Justiz eigenständig geprüft“, als Minister könne er sich nicht zu laufenden Verfahren äußern. Zuständig sei zunächst der Präsident des Landgerichts, dann gegebenenfalls die Präsidentin des Oberlandesgerichts, so Wolf.

 

Laut einer Sprecherin des Landgerichts hat sich das Präsidium regelmäßig mit der Arbeitsbelastung von Kammern im Zusammenhang mit Dieselverfahren beschäftigt. Dazu gehöre auch die Zivilkammer des jetzt abgelösten Richters. Zudem habe sich die Gerichtsspitze immer wieder im Zusammenhang mit Presseanfragen über den Stand des Verfahrens informieren lassen. In mindestens einem Fall zeichnete der Präsident, Andreas Singer, ein Dokument zur Befangenheit des Richters persönlich als gelesen ab.

Anwälte erhöhen den Druck

Klägeranwälte erhöhen unterdessen den Druck auf das Gericht. Nach einem Frankfurter Kollegen sieht nun auch Andreas Tilp (Kirchentellinsfurt) das sogenannte „rechtliche Gehör“ massiv verletzt. Die drei Richter, die über die Befangenheit ihres Kollegen entschieden hatten und daraufhin selbst als befangen abgelehnt worden waren, hätten den Beschluss nicht mehr versenden dürfen, argumentiert Tilp. Zugleich lehnt er eine Urkundsbeamtin des Gerichts als befangen ab, die in dem Fall vorsätzlich gegen Amtspflichten verstoßen habe. Beim Erfolg einer „Gehörsrüge“ würde die Ablösung des Richters rückgängig gemacht.