„Rechtlich gesehen ist es so, dass der Schützenverein die schlechteren Karten hat. Deutlich.“ Es war der zentrale richterliche Satz, der am Mittwochvormittag im Landgericht Stuttgart gefallen ist.
Im zweiten Obergeschoss saßen sich nun der Aichtaler Bürgermeister Sebastian Kurz und Vertreter des Schützenvereins Grötzingen samt ihrer Anwälte gegenüber. Es ging um die Klage der Stadt gegen den Verein, das Gelände an der Alten Poststraße zu räumen und herauszugeben. Das Areal im Grünen nutzen die Schützen seit Jahrzehnten für ihre Aktivitäten. Es gehört der Stadt, einen Pachtvertrag über die unentgeltliche Nutzung gibt es seit 1974.
Diesen Vertrag hat die Stadt allerdings schon vor Monaten gekündigt. Sie benötigt das Grundstück, um einen Naturkindergarten einzurichten, der Gemeinderat unterstützt das. Schon im September hätte der Verein weg sein müssen. Allerdings haben sich die Schützen ihrerseits juristisch gegen die Kündigung gestemmt.
War die Kündigung rechtens? Darüber hatte nun beim Gütetermin eine Richterin zu befinden. Ihre vorläufige rechtliche Einschätzung: ja. Demnach würden potenziell gleich zwei Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches greifen. Der eine, Paragraf 605, besagt, dass ein Verleiher eine Sache zurückfordern darf, wenn er infolge eines nicht vorhergesehenen Umstandes der verliehenen Sache bedarf. Dieser Umstand wäre, 50 Jahre nach Vertragsschluss, dass die Stadt dringend Betreuungsplätze für Kinder benötigt und dass ihr, so soll es das Landratsamt bestätigt haben, keine Alternativgrundstücke zur Verfügung stehen. Die Stadt müsste in dem Fall aber eindeutig nachweisen, dass der Naturkindergarten in dem Gebiet auch genehmigungsfähig ist. Noch eindeutiger kommt indes nach Einschätzung der Richterin der Paragraf 544 zum Tragen. Er regelt, dass ein langfristiger Mietvertrag nach 30 Jahren von jeder Vertragspartei außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann, und sei analog auch aufs Thema Leihe anwendbar. Hierzu gebe es höchstrichterliche Entscheidungen. Der Paragraf sei „auf jeden Fall anwendbar“.
Gesprächsbereitschaft auf beiden Seiten
Rein juristisch ist die Sache also offenbar klar. Wenn es die Stadt drauf anlegen würde, den Verein rauszuschmeißen, wäre sie nach einer ersten Einschätzung der Richterin am längeren Hebel. Dennoch hat die Juristin beiden Parteien ans Herz gelegt, sich auf einen Vergleich zu einigen. Wäre es möglich, den Kindergarten zu installieren und dennoch zumindest auf der 25-Meter-Bahn einen Schießbetrieb weiterzuführen, wäre dies in ihren Augen „eine vernünftige Lösung“.
Und tatsächlich: Beide Parteien signalisierten am Mittwoch Gesprächsbereitschaft. „Der Druck des Gerichts ist gewaltig“, sagte der Anwalt des Grötzinger Schützenvereins. Ob sich allerdings das zerschnittene Tischtuch wieder zusammennähen lässt, das steht auf einem anderen Blatt. Der Streit ums Schützengelände ist schon lang zur Schlammschlacht ausgeartet und wird in Aichtal emotional geführt. In den vergangenen Monaten haben sich beide Parteien immer wieder gegenseitig Vorwürfe gemacht, Lösungen zu boykottieren und die Unwahrheit zu sagen. Der Bürgermeister hatte zuletzt von Gerüchten und Beschimpfungen gesprochen, die er erdulden müsse, und ein selbst gedrehtes Video vom Gelände veröffentlicht, das den ungepflegten Zustand des Areals belegen sollte.
Der Verein wiederum hatte daraufhin von Hausfriedensbruch gesprochen. Immerhin: Der Verwaltungschef hat am Mittwoch die Hand in Richtung Schützenverein ausgestreckt. Er werde in der nächstmöglichen Sitzung den Gemeinderat befragen, ob und wie man dem Schützenverein doch noch einen Teil des Geländes überlassen könne. Einen fertigen Pachtvertrag über ein Teilgrundstück gebe es bereits seit Monaten, fügte sein Anwalt hinzu.
Die Angst des Clubs, die Stadt werde von einem alten Rückkaufsrecht Gebrauch machen und auch das separate Grundstück, auf dem seit 1969 das Schützenhaus steht, zurückfordern, versuchte der Aichtaler Bürgermeister Sebastian Kurz zu zerstreuen. „Die Stadt hat kein Interesse, das Schützenhaus zu kaufen“, sagt er. Er werde mit dem Gemeinderat auch über diesen Aspekt sprechen, zudem – das setzte die Richterin voraus – werde man nochmals beim Landratsamt abklären, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Parallelbetrieb von Kindergarten und Schützenverein gefahren- und störungsfrei möglich wäre.
Wie geht es nun weiter?
Gemeinderat
Der Aichtaler Bürgermeister Sebastian Kurz möchte das Thema Schützengelände in der Sitzung des Gemeinderats am 11. Dezember aufrufen, um sich mit den Fraktionen über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Richterin erwartet im Nachgang eine Rückmeldung, ob die Stadt als Klägerin zu einem Kompromiss bereit ist. Auch der Verein ist aufgefordert, sich zu äußern. Sollte das hinhauen, braucht die Richterin einen Vergleichsvorschlag, sie wird dann einen schriftlichen Beschluss fällen.
Mögliche Fortsetzung
Sollte jedoch keine Einigung möglich sein, geht die Sa-che juristisch weiter und wird einer genaueren Prüfung unterzogen. Eine Urteilsverkündung ist in dem Fall auf den 12. Februar terminiert. Beide Parteien hätten danach das Recht, dieses durch das Oberlandesgericht überprüfen zu lassen.