Kontrollaktion in Winnenden Darf man mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren? Was erlaubt ist und was nicht

Viele Nutzer wissen nicht, was bei der Fahrt mit einem E-Scooter zu beachten ist (Symbolfoto). Foto: Jens Büttner

Polizei und Stadt kontrollieren E-Scooter in Winnenden. Was ist erlaubt, was nicht? Viele Fahrer kennen die Regeln kaum.

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Kaum sieht die junge Frau die Polizisten in der Winnender Marktstraße, steigt sie von ihrem E-Scooter ab. Sie schiebt den Roller auf die Beamten zu. Zu spät, um unbemerkt zu bleiben. „Hier ist eine Fußgängerzone, Sie dürfen hier nicht fahren“, sagt Polizeihauptkommissar Michael Bauer. Dann schaut sich der Winnender Revierleiter den Scooter genauer an: keine Klingel, keine aktuelle Versicherungsplakette. Die sei seit rund anderthalb Monaten abgelaufen, räumt die Besitzerin kleinlaut ein.

 

Hier endet ihre Fahrt. „Sie brauchen erst ein gültiges Versicherungskennzeichen“, sagt Bauer. „Und jetzt schieben Sie bitte nach Hause.“ Ausnahmsweise kommt die junge Frau mit einer Verwarnung davon.

62 km/h Spitze machte der E-Scooter eines Mannes – dem gar nicht klar war, dass das ein Straftatbestand ist.

Der Fall ist kein Ausreißer. Er zeigt, worum es bei der Kontrollaktion an diesem Mittag in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) geht: E-Scooter sind längst im Alltag angekommen – die Regeln dazu aber offenbar nicht bei jeder und jedem.

Polizei und Vollzugsdienst kontrollieren an drei Stellen

Rund ein Dutzend Einsatzkräfte kontrolliert in der Stadt: in der Marktstraße, im Bereich der Albertville-Realschule und in der Paulinenstraße. Auch der Gemeindliche Vollzugsdienst ist beteiligt und stoppt E-Scooter. Die Kontrollstellen liegen an Wegen, auf denen Schülerinnen und Schüler nach Schulschluss in Richtung Innenstadt fahren.

Der Zeitpunkt ist bewusst gewählt. Gegen Mittag verlassen viele Kinder und Jugendliche die Schule; wenige Minuten später wird es auf den Wegen in Richtung Innenstadt schnell unübersichtlich. Eine Jagd auf möglichst viele Anzeigen soll die Aktion nicht sein. „Unser Ziel ist heute, die Leute zu informieren – es geht um Information und Prävention“, erklärt der Revierleiter.

Die Kontrollen in Winnenden sind bewusst breit angelegt: Einsatzleiter Mark Stehr hat Jugendsachbearbeiter in die Aktion eingebunden. Doch auch Erwachsene werden angesprochen, aufgeklärt und bei schweren Verstößen auch angezeigt.

In der Marktstraße müssen E-Scooter geschoben werden

Ein Schwerpunkt der Aktion liegt in der Marktstraße, wo E-Scooter nicht fahren dürfen. Die Straße ist Fußgängerzone. Lieferverkehr ist bis 10 Uhr erlaubt, Radfahren und E-Scooterfahren sind verboten. Einfache Verstöße kosten 25 Euro für Radfahrer und 15 Euro für E-Scooter-Fahrer, erklärt Teamleiter Martin Bautz, der seit 25 Jahren beim Gemeindlichen Vollzugsdienst arbeitet und wohl schon jede Ausrede gehört hat. Bußgelder können aber auch bis 100 Euro betragen.

Die Winnender Polizei und das Ordnungsamt haben am Montag E-Scooter kontrolliert. Foto: Chris Lederer

Bautz, Bauer und die anderen Beamten erklären den Kontrollierten an diesem Mittag in aller Ruhe die Rechtslage: E-Scooter gehören nicht auf den Gehweg. Fußgängerzonen sind tabu, sofern sie nicht ausdrücklich durch eine Beschilderung freigegeben sind, wie das in manchen Kommunen der Fall ist. Erlaubt ist das E-Scooterfahren nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Sind diese nicht vorhanden, müssen die Elektrotroller auf die Fahrbahn ausweichen. In Parks ohne Radwege müssen E-Scooter geschoben werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger immer Vorrang.

Viele halten den E-Scooter noch für eine Art Tretroller

Die üblichen E-Scooter zählen rechtlich zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Sie müssen mindestens sechs und dürfen höchstens 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Im öffentlichen Straßenverkehr darf man sie nur nutzen, wenn sie eine Betriebserlaubnis haben und ordentlich versichert sind. „Es reicht nicht, irgendeinen Roller im Internet zu bestellen und einfach loszufahren“, sagt Bauer.

Genau solche Punkte schauen sich die Beamten bei den Kontrollen an: Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis, Licht, Bremsen, Reflektoren und Klingel. Schon diese Liste zeigt: Die vorgeschriebene Ausstattung ist länger, als viele vermuten.

Fahren darf man ab 14 Jahren – aber nur allein

E-Scooter dürfen ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Gerade das macht sie für Jugendliche attraktiv. Bauer kann die Verlockung nachvollziehen: Die Fahrzeuge seien verfügbar, kosteten nicht allzu viel und machten den Schulweg bequemer.

Erlaubt ist die Fahrt aber nur allein. Zwei Personen auf einem Trittbrett sind nicht erlaubt, auch wenn das Trittbrett groß genug erscheint. Diese Regel ist mehr als eine Formalie. Zwei Personen verändern Gewicht, Bremsweg und Balance. Wer mit kleinen Rädern über Pflaster, Bordsteinkanten oder Unebenheiten fährt, hat ohnehin wenig Reserven. Kommt eine zweite Person dazu, wird aus der schnellen Fahrt schnell ein Sicherheitsrisiko.

Auch auf dem E-Scooter gelten Alkoholgrenzen

Ein weiterer Punkt, den laut Bauer viele unterschätzen, ist Alkohol. Der E-Scooter wirkt für manche offenbar wie eine harmlose Alternative nach dem Feiern: kein Auto, kein Führerschein nötig, schnell nach Hause. Genau das sei gefährlich falsch. „Beim E-Scooter gilt das Gleiche wie beim Kraftfahrzeug“, sagt Bauer. Wer alkoholisiert fahre, riskiere im Zweifel auch seinen Führerschein.

Für E-Scooter gelten die Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille drohen in der Regel Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Ab 1,1 Promille kann eine Straftat vorliegen. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kann es schon ab 0,3 Promille strafrechtlich relevant werden. Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt auf dem E-Roller 0,0 Promille.

Keine Helmpflicht, aber hohes Sturzrisiko

Eine Helmpflicht gibt es für E-Scooter nicht. Bauer sieht das kritisch. „In vielen Freizeitbereichen wie beim Rad- oder Skifahren wird großer Wert auf Helme gelegt“, sagt er. Bei E-Scootern sei das anders, obwohl auch ein Sturz mit Tempo 20 schwere Folgen haben könne.

Die Bauweise der Fahrzeuge verschärft das Risiko. E-Scooter haben kleine Räder. Sie reagieren empfindlicher auf Kopfsteinpflaster, Kanten, Schlaglöcher oder nasse Stellen. In Winnenden kommt an diesem Mittag schlechtes Wetter hinzu.

Manipulierte E-Scooter: Polizei warnt vor hohen Risiken

Noch gefährlicher wird es bei manipulierten Rollern. Bauer berichtet von einem aktuellen Fall in Winnenden, bei dem ein Fahrer angegeben habe, sein E-Scooter fahre 62 km/h. „Das hat uns der Fahrer selbst erzählt, dem war gar nicht klar, dass er eine Straftat begeht.“ Für die Polizei ist der Fall dennoch ein Beispiel dafür, wie sehr manche die Technik unterschätzen. Solche Manipulationen sind für die Polizei mehr als ein technisches Detail. Wenn ein E-Scooter deutlich schneller fährt als erlaubt, kann aus dem Elektrokleinstfahrzeug rechtlich ein anderes Fahrzeug werden – mit entsprechend anderen Anforderungen und möglichen strafrechtlichen Folgen. Konkrete Zahlen zu den häufigsten Verstößen nennt Bauer nicht. Es gebe keine statistische Erhebung, sondern Beobachtungen. Eines sei sicher: „Die Zahl der E-Scooter nimmt deutlich zu.“ Mit der Kontrollaktion will die Polizei deshalb vor allem eines erreichen: dass aus alltäglicher Mobilität kein alltägliches Risiko wird.

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