In den Osterferien fand der erste Autobahnverkehrssicherheitstag des Polizeipräsidiums Ludwigsburg statt. An der Tank- und Rastanlage Sindelfinger Wald kontrollierten etwa 100 Einsatzkräfte die Auto- und Lkw-Fahrer auf der A8. Ein teures Fahrzeug wurde sogar beschlagnahmt.

Im Zeitraum von sechs Stunden hielten sich die Polizeibeamten an der Tank- und Rastanlage Sindelfinger Wald auf und führten Kontrollen durch. Die Fahrzeuge wurden auf ihren technischen Zustand überprüft, zudem ging es um die Fahrtüchtigkeit der Fahrzeuglenker, Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen sowie die mögliche Nutzung von Smartphones am Steuer. Bei Lkw stand auch die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten auf dem Prüfstand und ob das zulässige Gesamtgewicht eingehalten war. Ferner wurden durch Kräfte der Bundespolizei mitgeführte Dokumente und Ausweise auf ihre Echtheit überprüft.

 

Insgesamt stellte die Polizei mehr als 120 Verstöße fest, darunter beispielsweise 15 Verstöße gegen die Ladungssicherung. Sechs Fahrzeuge wiesen unerlaubte lichttechnische Einrichtungen auf, zudem hatten acht Fahrzeuglenker ihre Kinder nicht ausreichend gesichert. Weitere neun waren mutmaßlich unter Drogeneinfluss unterwegs. Und 22 Fahrerinnen und Fahrer hatten den Sicherheitsgurt nicht oder nicht korrekt angelegt.

170 anstatt 120 Stundenkilometer schnell gefahren

Im Rahmen der Geschwindigkeitsmessung ergaben sich über 440 Verstöße, wobei die höchste Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit von 120 Stundenkilometern bei etwa 170 Stundenkilometern lag. 89 Auto- und Lkw-Fahrer hielten den geforderten Mindestabstand nicht ein.

Zudem war Beamten des Hauptzollamts Stuttgart ein besonders teures Auto aufgefallen. Sie stellten fest, dass das Fahrzeug beim Grenzübertritt aus der Türkei nicht entsprechend verzollt worden war, obwohl der Eigentümer in Deutschland gemeldet ist. Nun muss sich der Eigentümer wegen Einfuhrschmuggels verantworten. Das Auto wurde zollrechtlich beschlagnahmt, da der Verantwortliche die festgesetzte Steuer in Höhe von rund 15 000 Euro nicht bezahlen konnte. Zudem leitete der Zoll ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann ein.