Wie viel die Kontrollen der Behörden kosten, legen die Kommunalverwaltungen fest. In der Region sind erhebliche Unterschiede festzustellen. Die Zahl der Waffenbesitzer ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen.

Stuttgart - Die grundsätzliche Rechtsfrage, ob die Behörden Kontrollen bei Waffenbesitzern durchführen und dafür Gebühren verlangen dürfen, ist bereits bejaht worden. Nun müssen sich Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart mit der Rechtmäßigkeit eines Rechnungsbetrags beschäftigen. Denn ein Jäger klagt dort am Dienstag im Kern gegen die Höhe des Gebührenbescheids der Stadt Stuttgart von 210 Euro. Andernorts in der Region setzen die Behörden deutlich niedrigere Sätze an. Denn die Verwaltungen kalkulieren die Gebühren selbst.

 

Die verdachtsunabhängigen Waffenkontrollen wurden im Sommer 2009 nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen eingeführt. Wenige Monate zuvor hatte Tim K. in den beiden Städten 15 Menschen und sich selbst getötet und 14 weitere verletzt. Da der Täter unbemerkt von den Eltern Zugriff auf eine Pistole und Munition des Vaters hatte, wurde nach der Tat viel über Waffen in Privatbesitz diskutiert.

Die Gebühr der Stadt Stuttgart „setzt sich aus verschiedenen Kostenbestandteilen zusammen“, sagt Gerald Petri vom Ordnungsamt. „Insbesondere die Arbeitszeit der Kollegen“ werde dabei zugrunde gelegt. Sieben Mitarbeiter sind im Ordnungsamt für das Waffenwesen zuständig. Ihnen obliegt die Kontrolle der etwa 3500 Stuttgarter Waffenbesitzer, die 18 000 Kurz- und Langwaffen haben. Pro Monat schaffen die Kollegen 30 bis 40 Kontrollen, sagt Petri.

Bezahlt werden muss immer

Ein- bis zweimal pro Monat gebe es Beanstandungen, „aber nichts Gravierendes“. Meist sei dann ein ungeeigneter Tresor aufgefallen. Die Gebühr liege je nach Aufwand zwischen 210 und 420 Euro. „Üblicherweise sind es aber 210 Euro“, so Petri. Bei Paaren, die beide Waffen besitzen, werde ein Mittelwert gebildet. Es werde der eineinhalbfache Satz berechnet und dann durch zwei geteilt, „damit beide gleich viel beitragen“, sagt er. Bezahlt werden muss immer, auch wenn es keine Beanstandung gibt.

Das handhabt der Landkreis Göppingen anders. Dort werden nur dann zwischen 50 und 150 Euro fällig, wenn die Waffen schlampig aufbewahrt werden, so Joachim Kraft vom Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamts. Von den 2256 Waffenbesitzern würden knapp 200 pro Jahr besucht. Diskussionen oder gar Streit über die Gebühr gebe es nicht, sagt Kraft.

Als die Gebühr von 90 Euro neu war, hätten im Kreis Ludwigsburg häufig Besitzer protestiert, berichtet Annegret Kornmann, die Pressesprecherin des Landratsamts. „Nach den Urteilen dazu haben die Diskussionen nachgelassen“, fügt sie hinzu. Von den rund 2500 Waffenbesitzern im Landkreis werden pro Jahr 1000 überprüft. Beanstandungen gebe es vor allem bei „Altbesitzern, die ihre Waffen vor Inkrafttreten des Waffengesetzes von 1972 beziehungsweise 1976 erworben oder geerbt haben“, berichtet Annegret Kornmann.

Die Zahl der Waffenbesitzer ist gesunken

Landesweit gibt es inzwischen deutlich weniger Waffen in Privatbesitz als vor dem Amoklauf. Im Rems-Murr-Kreis ist diese Tendenz sehr deutlich. Dort sind heute 1826 Waffenbesitzer registriert, vor dem Amoklauf waren es 3500. Wie die Göppinger Kreisverwaltung hat auch die in Waiblingen festgelegt, dass nur bei Beanstandungen eine Rechnung für die Kontrollen ausgestellt wird. Zugrunde gelegt werde ein Satz von 40 Euro pro Arbeitsstunde. Da inzwischen gerichtlich festgestellt sei, dass die Gebühren auch bei korrekter Waffenverwahrung bezahlt werden müssen, strebe der Landrat Johannes Fuchs eine einheitliche Regelung für den Landkreis und die Großen Kreisstädte an.

Im Landkreis Böblingen sind die Unterschiede groß. Wer von Kontrolleuren der Kreisverwaltung Besuch bekommt, zahlt 100 bis 200 Euro. Die Große Kreisstadt Sindelfingen erhebt 55 Euro. Im Kreisgebiet haben etwa 2600 Personen Waffen, „das ist weniger als ein Prozent der Bevölkerung“ stellt der Pressespracher Dusan Minic fest.

Auch im Kreis Esslingen ist die Zahl der Waffen seit 2009 deutlich gesunken, von 20 467 in den Händen von 4731 Besitzern auf 15 121 (2487 Besitzer). Bei etwa 200 von ihnen werden die Kontrolleure pro Jahr vorstellig. Als die Überprüfungen neu eingeführt waren, wurden meist nur verdachtsabhängige durchgeführt – also bei Besitzern, bei denen man Unregelmäßigkeiten vermutete. Entsprechend hoch sei mit 75 Prozent die Beanstandungsquote gewesen, teilt Waldemar Schwarz, der Leiter der Kreispolizeibehörde und des Kreisjagdamts mit.

Inzwischen mache man überwiegend verdachtsunabhängige Kontrollen, dadurch sei auch die Zahl der entdeckten Verstöße auf 10 Prozent gesunken. Der Besuch der Kontrolleure kostet im Landkreis Esslingen je nach Aufwand 70 bis 380 Euro. Beschwerden gebe es keine mehr, schließlich habe der Landkreis ein Verfahren über die Rechtmäßigkeit gewonnen – Waldemar Schwarz nennt es ein „Musterverfahren“.