Die Polizei zieht für Böblingen Bilanz: Die Ertappten kommen aus allen sozialen Schichten und Altersgruppen.

Böblingen : Ulrich Stolte (uls)

Kreis Böblingen - Am Donnerstag läuft die Ausgangssperre in Baden-Württemberg aus, weil sie vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim aufgehoben worden ist. „Der ganz überwiegende Teil der Bürger hielt sich an die nächtliche Ausgangssperre“, bilanziert der Ludwigsburger Polizeipressesprecher Peter Widenhorn. Im Kreis Böblingen verzeichneten die Beamten rund 800 Verstöße gegen das Gebot, nach 20 Uhr daheimzubleiben, das am 15. Dezember des vergangenen Jahres von der Landesregierung verhängt worden war.

 

Um das Ausgehverbot zu kontrollieren, hat die Polizei auf Standkontrollen an den Ausfallstraßen gesetzt, außerdem noch auf mobile Kontrollen zu Fuß in den Innenstädten.

 

Kuriose Fälle

Mobil war die Polizei auch auf den Landstraßen. Dabei kam es mitunter zu kuriosen Fällen. So hatte ein Autofahrer allein beim Anblick eines Streifenwagens die Flucht ergriffen. So geschehen am Freitag in Nufringen. Dort hatte ein 29-Jähriger gegen 21 Uhr versucht, den Streifenwagen sogar abzuhängen. Als ihm das nicht gelang, stellte er in der Seestraße sein Auto ab und wollte davonrennen, doch er kam nicht weit. Die Polizei fasste den betrunkenen und unter Drogen stehenden Mann.

Die anschließende Kontrolle ergab, dass die an dem Volkswagen angebrachten Kennzeichen zu einem anderen Auto gehörten. Außerdem fanden die Beamten eine geringe Menge Marihuana und weitere, noch unbekannte chemische Substanzen. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Wohnung des Mannes wurden zwei verbotene Waffen aufgefunden. Weitere Ermittlungen ergaben, dass er keinen Führerschein besitzt. Und das war kein Einzelfall. „Wir haben bei den Kontrollen manchmal weitere Verstöße festgestellt“, berichtet Peter Widenhorn weiter. Meist seien es Drogenverstöße oder Fahren unter Alkohol gewesen.

Die meisten kamen von der Arbeit

Die meisten Menschen, die man nach 20 Uhr angehalten habe, seien aber einfach von der Arbeit gekommen. Das sei für die Beamten leicht nachprüfbar gewesen, da die kontrollierten Personen zumeist ein Formular ihres Arbeitgebers bei sich getragen hätten. Solche Formulare konnte man sich auch im Internet auf den Seiten der Industrie- und Handwerkskammer besorgen und vom Arbeitgeber ausfüllen lassen. Schwieriger sei es gewesen, den Besuch beim Lebenspartner nachzuweisen, der ja auch erlaubt gewesen sei, da habe die Polizei meist einen Kontrollanruf gemacht. Ein einfacher Verstoß kostete in der Regel 75 Euro, für Wiederholungstäter wurde es teurer. Dabei ist entgegen manch landläufiger Meinung keine gesellschaftliche Gruppe bei den Verstößen besonders hervorgetreten. „Die Verstöße gingen quer durch alle Altersgruppen und soziale Schichten“, sagt Peter Widenhorn.