Bei von der Polizei veranlassten Testeinkäufen in 60 Verkaufsstellen im Kreis haben mehrere Geschäfte gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Sie müssen mit Bußgeldern rechnen.

Die Polizei hat am Mittwoch zwischen 10 und 18 Uhr jugendliche Testeinkäufer in insgesamt 60 Geschäfte im Rems-Murr-Kreis entsandt, um zu sehen, inwieweit in diesen das Jugendschutzgesetz Beachtung findet. Bei den Kontrollen, veranlasst in Supermärkten, Kiosken, Drogerien, Getränkehandlungen und Tankstellen, wurde laut der Polizei in 20 Verkaufsstellen gegen das bestehende Gesetz verstoßen und den Jugendlichen Alkohol und Tabak verkauft.

 

Ziel der Aktion, die sich auf Läden in Schorndorf, Winterbach, Plüderhausen, Urbach, Rudersberg, Welzheim, Alfdorf und Kaisersbach fokussierte, sei die Sensibilisierung des Verkaufspersonals auf bestehende Altersbeschränkungen und die damit einhergehenden Verbote des Erwerbs von Alkoholika und Tabakwaren durch Jugendliche gewesen, teilt die Polizei mit. Fünf jugendliche Testkäufer seien von je zwei Polizeibeamten in 60 Verkaufsstellen begleitet worden und hätten dort eingekauft.

In 20 Geschäften sei es zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz gekommen. Im Vergleich zur Kontrolle Ende Mai 2024 seien damit zwar weniger Alkohol und Tabakwaren an die Jugendlichen verkauft worden. Dennoch seien die Jugendlichen bei jedem dritten Versuch an die entsprechenden Waren gelangt.

Nach Abschluss der Testkäufe seien die Verkäuferinnen und Verkäufer sowie die Filialleitungen informiert worden. Immerhin 40 Verkaufsstellen konnten für ihr richtiges Verhalten gelobt werden. Gegen die 20 Verantwortlichen, die das Jugendschutzgesetz nicht beachtet haben, seien Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Insgesamt seien die Testkäufe dennoch positiv aufgenommen worden.